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Bildungsurlaub Baden-Württemberg

Bildungsurlaub Baden-Württemberg: Alles was für den Bildungsurlaub wichtig ist

Bildungsurlaub Baden-Württemberg – hier erhalten Sie alle Informationen zum Bildungsurlaub in Baden-Württemberg. Wir informieren Sie über:

  • haben Sie Anspruch auf den Bildungsurlaub?
  • wie können Sie den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen?
  • welche Angebote bzw. Kurse dürfen gebucht werden?
  • wie finden Sie das richtige Seminar?
  • unter welchen Umständen darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?

Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

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Bildungsurlaub Baden-Württemberg: Kurzübersicht

Was ist Bildungsurlaub?

Neben dem regulären Erholungsurlaub haben Arbeitnehmer einen gesetzlich verankerten Anspruch auf jährlichen Bildungsurlaub, währenddessen ihnen ihr Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt wird.

Wer hat Anspruch?

  • Arbeitnehmende mit Arbeitsort in Baden-Württemberg
  • Beamt*innen im Sinne des Landesbeamtengesetzes Baden Württemberg

Um in Baden-Württemberg Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben, ist es eine Voraussetzung, dass man mindestens 12 Monate im Beschäftigungsverhältnis steht.

Wie viel Anspruch habe ich?

Bei Vollbeschäftigung: 5 Tage pro Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
Auszubildende: 5 Tage pro Ausbildungsjahr

Was darf ich buchen?

Weiterbildungen, Seminare oder Kurse, die der persönlichen, beruflichen oder politischen Bildung dienen. Z.B. Yoga-Kurse, Entspannungsseminare, Kommunikationsseminare, Sprachkurse uv.m
Für Auszubildene gibt es bestimmte Einschränkungen

Veranstaltungsort

Der Bildungsurlaub darf in Baden-Württemberg, in anderen Bundesländern und auch im Ausland stattfinden.

Wo ist der Bildungsurlaub gesetzlich geregelt?

Im Bildungsurlaubsgesetz des Landes ist der Anspruch auf Bildungsurlaub verankert.
Bildungsurlaub ist in Baden-Württemberg bzw. auch in anderen Bundesländern oder im Ausland möglich

Formalitäten und Termine

Die Antragsstellung muss mindestens 9 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer/in gestellt werden.
Der Antrag auf Ablehnung des Bildungsurlaub darf maximal 4 Wochen nach Eingang der Antragsstellung unter Angabe von Gründen erfolgen.

Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?

  • Bei bereits genehmigte Urlaubsanträgen
  • Dringende betriebliche Belange
  • Bei weniger als 10 Mitarbeitenden besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub 
  • Ab 10 Mitarbeitenden ist der  Anspruch auf Bildungsurlaub auf 10 % der Beschäftigten pro Jahr beschränkt

Informationen zum Bildungsurlaub Baden-Württemberg

Bereits seit einigen Jahren wird in verschiedenen Bundesländern in Deutschland die sogenannte Bildungszeit oder auch Bildungsurlaub angeboten. Dabei handelt es sich um einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Erweiterung seines Erholungsurlaubs, um an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. In der Regel ist die Weiterbildungsmaßnahme auf die Vertiefung des Wissensgebietes des jeweiligen Stellenprofils in einem Unternehmen ausgerichtet. Der Bildungsurlaub kann aber auch beantragt werden, wenn ein Arbeitnehmer seinen privaten Horizont erweitern möchte, beispielsweise zum Erlernen einer Fremdsprache in einem Vollzeit-Intensivkurs.

Seinen Ursprung hat die Gewährung von Bildungsurlaub in den achtziger Jahren. Zu dieser Zeit wurde das Angebot von vielen Arbeitnehmern genutzt. Zwischenzeitlich beläuft sich die Zahl der Arbeitnehmer, die einen Antrag auf Bildungsurlaub stellen, bundesweit auf 1 – 2 %.

Seit dem 11.03.2015 hat nun auch das Bundesland Baden-Württemberg in Sachen Bildungsurlaub nachgezogen und im Landtag ein Bildungszeitgesetz zur Gewährung von Bildungsurlaub Baden Württemberg beschlossen. Das Gesetz entspricht in seinen Grundzügen den Inhalten der Bildungsfreistellungsgesetze anderer Bundesländer. Anträge auf Bildungsurlaub werden seit dem 25.05.2015 vom Bezirkspräsidium in Karlsruhe entgegen genommen.

Worin unterscheiden sich die Bildungszeitgesetze der einzelnen Bundesländer? Grundsätzlich wird das Bildungszeitgesetz von den jeweiligen Ländern, also auf Landesebene, entschieden. Inhalt und Anwendung können daher von Bundesland zu Bundesland variieren. So ist beispielsweise geregelt, dass in Baden-Württemberg höchstens fünf Tage pro Jahr für eine Weiterbildungsmaßnahme angesetzt werden dürfen, wohingegen in einem anderen Land geregelt ist, dass zehn Tage pro Jahr veranschlagt werden können, dann aber erst nach zwei Jahren ein erneuter Antrag gestellt werden darf. Manche Bundesländer – wie z. B. Bayern – bieten die Möglichkeit auf Bildungsurlaub derzeit überhaupt nicht an.

Des Weiteren ist bereits gesetzlich geregelt, dass der verfügbare Anspruch auf Bildungsurlaub angerechnet bzw. reduziert werden kann, wenn betriebseigene Schulungen unter bestimmten Voraussetzungen einen ähnlichen Inhalt wie die Weiterbildungsmaßnahme vermitteln. Auch die Anzahl der Arbeitnehmeranträge auf Bildungsurlaub pro Unternehmen sind mit maximal 10 % pro Jahr gesetzlich geregelt. Zudem besteht kein Anspruch auf Bildungszeit für Kleinbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Da die Gewährung von Bildungsurlaub hauptsächlich für die Weiterbildung von Arbeitnehmern und Angestellten vorgesehen ist, kann der Bildungsurlaub Baden Württemberg von dieser Zielgruppe unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Laut Bildungszeitgesetz des Landtages Baden Württemberg sind aber auch Auszubildende sowie Landes- und Kommunalbeamte berechtigt, die zusätzliche Erholungszeit in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzung für einen gültigen Antrag auf Bildungsurlaub ist zudem, dass eine mindestens 12-monatige Beschäftigung in dem Unternehmen besteht. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Angestellten oder Auszubildenden handelt.

Ob eine Weiterbildungsmaßnahme unter eine politische oder berufliche Bildung fällt und damit ein Anspruch auf zusätzliche Bildungszeit besteht, entscheidet eine ausführende Stelle des Landes. In Baden Württemberg handelt es sich dabei um das Bezirkspräsidium Karlsruhe.

Ferner bestehen bereits im Vorfeld einige, bereits im Bildungsgesetz festgelegte, Einschränkungen zur Gewährung von Bildungsurlaub in Baden Württemberg. So muss es sich bei der Weiterbildungsmaßname entweder um eine politische und/oder berufliche Weiterbildung oder um eine Qualifizierung für Ehrenämter handeln. Die Mindestdauer der Maßnahme muss einen Tag betragen und der tägliche Zeitaufwand darf nicht unter sechs Stunden liegen.

Des Weiteren ist bereits gesetzlich geregelt, dass der verfügbare Anspruch auf Bildungsurlaub angerechnet bzw. reduziert werden kann, wenn betriebseigene Schulungen unter bestimmten Voraussetzungen einen ähnlichen Inhalt wie die Weiterbildungsmaßnahme vermitteln. Auch die Anzahl der Arbeitnehmeranträge auf Bildungsurlaub pro Unternehmen sind mit maximal 10 % pro Jahr gesetzlich geregelt. Zudem besteht kein Anspruch auf Bildungszeit für Kleinbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten.

Wie wird der Bildungsurlaub Baden-Württemberg beantragt?

Gemäß dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) ist die Gewährung von Bildungsurlaub nicht nur hinsichtlich der angestrebten Bildungsmaßnahme beschränkt, sondern auch auf die Auswahl der Bildungseinrichtung. Im Gesetz ist geregelt, dass eine Bildungseinrichtung unter bestimmten Voraussetzungen (§ 9 (1) BzG BW) anerkannt sein muss, damit für die Bildungsmaßnahme eine Bewilligung von Bildungsurlaub erfolgen kann. Die meisten anerkannten Bildungsträger verfügen über eine Anerkennungsunterlage von den entsprechenden Ländern, die vor Beantragung des Bildungsurlaubs beim Arbeitgeber, eingeholt werden sollte.

Der Antrag auf Bildungsurlaub muss dann spätestens 8 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden. Um die Frist nicht durch eine Prüfung der Anerkennung des Bildungsträgers zu versäumen, sollte, wie bereits erwähnt, im Vorwege eine Anerkennungsurkunde eingeholt werden. Der Arbeitgeber hat nach Antragstellung durch seinen Mitarbeiter 4 Wochen die Möglichkeit, den Antrag aus wichtigen, betriebsbedingten Gründen abzulehnen. Wird der Antrag später als 4 Wochen vor Seminarbeginn abgelehnt oder werden für die Ablehnung keine betriebsbedingten Gründe angegeben, so ist die Ablehnung als ungültig anzusehen.

Während des Bildungsurlaubs und im Falle einer Erkrankung während des Bildungsurlaubs wird das Arbeitsentgelt gem. § 8 BzG BW fortgezahlt. Zudem ist geregelt, dass während des Bildungsurlaub Baden Württemberg keine andere Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf. Grundsätzlich darf niemand während der Inanspruchnahme der Bildungszeit in Benachteiligung gezogen werden.

Ab wann kann der Bildungsurlaub Baden-Württemberg beantragt werden?

Der Antrag auf Gewährung von Bildungszeit kann ab dem 01.07.2015 beim zuständigen Bezirkspräsidium in Karlsruhe gestellt werden.

Hierbei ist zu beachten, dass Bildungszeit lediglich für fünf Tage pro Jahr beantragt werden kann, sofern der Antragsteller einer Beschäftigung nachgeht, die eine fünftägige Arbeitswoche umfasst. Ist die Arbeitszeit des Antragstellers kürzer als fünf Tage, vermindert sich der Anspruch auf Bildungsurlaub pro Jahr um die Differenz zur vollen Arbeitswoche.

Mehr Info: Weiterbildungsportal Baden-Württemberg

Was ist Bildungsurlaub?

In Baden-Württemberg haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Gemäß dem baden-württembergischem Bildungsurlaubsgesetz haben alle Beschäftigten, unabhängig von ihrer Betriebsgröße oder Arbeitszeit, das Recht auf Bildungsurlaub. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer in Vollzeit als auch in Teilzeit.

Der Bildungsurlaub in Baden-Württemberg kann für verschiedene Bildungsmaßnahmen genutzt werden, wie zum Beispiel Weiterbildungen, Seminare oder Kurse, die der persönlichen, beruflichen oder politischen Bildung dienen. Die genauen Voraussetzungen und Regelungen für den Bildungsurlaub können jedoch je nach Art der Bildungsmaßnahme variieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Bildungsurlaub rechtzeitig gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen müssen und dass die Bildungsveranstaltung anerkannt sein muss. Es empfiehlt sich, die konkreten Regelungen des Bildungsurlaubsgesetzes zu prüfen oder sich bei der zuständigen Behörde oder Gewerkschaft nach den genauen Bestimmungen zu erkundigen.

Wie viel Tage Anspruch auf Bildungsurlaub?

In Baden-Württemberg haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf insgesamt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Diese fünf Tage können in der Regel zusammenhängend oder aufgeteilt genommen werden, je nach den Bedürfnissen und Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Welche Bildungsurlaube dürfen gebucht werden?

In Baden-Württemberg können verschiedene Arten von Bildungsveranstaltungen für den Bildungsurlaub gebucht werden. Dazu gehören zum Beispiel Seminare, Kurse, Trainings, Workshops und Fortbildungen, die der beruflichen, politischen oder allgemeinen Weiterbildung dienen. Die genauen Themen und Inhalte können vielfältig sein, solange sie den Bildungszielen und -anforderungen des baden-württembergischem Bildungsurlaubsgesetzes entsprechen. Beispiele für mögliche Bildungsurlaube sind Sprachkurse, Managementseminare, interkulturelle Trainings oder Kurse zur Persönlichkeitsentwicklung. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die Anerkennung der konkreten Bildungsveranstaltung als Bildungsurlaub zu informieren, um sicherzustellen, dass sie den entsprechenden Kriterien entspricht.

Mehr Info: Regierungspräsidium Baden-Württemberg

Wie kann der Bildungsurlaub beantragt werden? In drei Schritten einfach zum Bildungsurlaub

  1. Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Baden-Württemberg anerkannt ist.
  2. Unter „Arbeitgeberunterlagen“ finden Sie das vorgefertigten Dokument für Ihren Arbeitgeber. Einfach ausdrucken, ausfüllen und dem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Beantragen Sie den Bildungsurlaub rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber. Beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten oder Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gelten können.
  4. Bildungsurlaub genießen.

Darf der Arbeitgeber ablehnen?

Nein, in Baden-Württemberg darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht ablehnen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gemäß dem baden-württembergischem Bildungsurlaubsgesetz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens zwölf Monate im Beschäftigungsverhältnis stehen, einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen Anspruch zu gewähren, sofern der Bildungsurlaub rechtzeitig beantragt und die Voraussetzungen erfüllt werden.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen kann, wie zum Beispiel in Fällen von dringenden betrieblichen Belangen oder wenn der Arbeitnehmer die Anzeigepflicht nicht erfüllt hat. Des Weiteren gibt es bei einer Betriebsgröße von unter zehn Mitarbeitern keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Es ist ratsam, sich über die konkreten Regelungen des Bildungsurlaubsgesetzes zu informieren.

Wer zahlt die Kosten?

Die Kosten für den Bildungsurlaub, wie beispielsweise die Teilnahmegebühren für Seminare oder Kurse, werden in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen. Der Arbeitgeber ist in der Regel nicht verpflichtet, die Kosten für den Bildungsurlaub zu übernehmen.

Allerdings kann es in einigen Fällen indirekte Unterstützung geben. Einige Arbeitgeber bieten beispielsweise eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Bildungsurlaubs als freiwillige Leistung an. Zudem können die Seminarkosten unter bestimmten Umständen als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden, wodurch sich indirekt eine finanzielle Entlastung ergeben kann.

Es ist ratsam, die konkreten Regelungen und Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu besprechen und gegebenenfalls auch steuerliche Aspekte mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin zu klären.

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in den entsprechenden Bundesländern haben wir für Sie zusammengestellt.

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