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Neue verschärfte Anforderungen an die Zertifizierung bei der ZPP

– Bestandsschutz endet zum 30.09.2020 –

Unsere Ausbildungen zum Entspannungstrainer, Entspannungstrainer für Kinder, Resilienz Trainer und Trainer Stressmanagement (auch enthalten in Burnout Berater) sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention der Krankenkassen zertifiziert.

Das heißt, wenn Sie die notwendigen beruflichen Voraussetzungen mitbringen, können Sie nach erfolgreicher Teilnahme an unseren Ausbildungen von der ZPP zertifiziert werden. Mit dieser Zertifizierung ist es möglich, dass Ihre Kursteilnehmer einen erheblichen Teil der Kurskosten bei der Krankenkasse als „Präventionsleistungen“ abrechnen.

Dafür erhalten Sie für diese Kurse von uns die nötigen Unterlagen für die Zertifizierung. Nach dem Kurs haben Sie dann die Möglichkeit, diese einfach in der Datenbank der ZPP hochzuladen.

Ab Oktober 2020 werden jedoch neue, wesentlich strengere Anforderungen an die Zertifizierung von Trainern und Kursleitern gestellt.

https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/admin/

Wenn Sie jedoch Ihren Kurs noch vor dem 30.09.2020 beginnen, erhalten Sie einen unbegrenzten Bestandsschutz.

Kürzlich erhielten wir einen Newsletter der ZPP, der das Thema „Bestandschutz“ explizit behandelt.

Im Folgenden zitieren wir für Kursleitungen relevante Passagen aus diesem Newsletter der ZPP:

Hiermit informieren wir Sie darüber, dass der Leitfaden Prävention (Fassung1 vom 01.10.2018, S. 53) wichtige Informationen zum Bestandsschutz für Kursleitungen benennt, die ab dem 1. Oktober 2020 in der Zentrale Prüfstelle Prävention zur Anwendung kommen werden.  

Was bedeutet das genau?
Kursleitungen, die am 30. September 2020 mit einem oder mehreren Kursen als „zertifiziert“ im System der Zentrale Prüfstelle Prävention geführt werden, erhalten von der Kooperationsgemeinschaft der Krankenkassen einen unbefristeten Bestandsschutz auf die Qualifikation im entsprechenden Handlungsfeld bzw. Präventionsprinzip. Der Bestandsschutz leitet sich unmittelbar aus der Zertifizierung eines Kurses zum Stichtag ab und bedeutet, dass die hier positiv geprüfte Qualifikation dauerhaft anerkannt bleibt.

Eine Kursleitung kann auch Bestandsschutz in mehreren Handlungsfeldern bzw. Präventionsprinzipien erhalten, sofern am 30.09.2020 Präventionskurse in mehreren Präventionsprinzipien mit dem Status „zertifiziert“ in der Datenbank gelistet sind.

Voraussetzung für diesen Bestandsschutz ist, dass die Zertifizierung materiell rechtmäßig erfolgt ist und dass zum Zeitpunkt der Zertifizierung die durch den Leitfaden Prävention in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung gestellten Anforderungen an die Grund- sowie die Zusatzqualifikation objektiv erfüllt waren.

Worauf bezieht sich der Bestandsschutz?
Bitte beachten Sie, dass der Bestandsschutz grundsätzlich auf individueller (konkrete Kursleitung) und nicht auf institutioneller Ebene vergeben wird. Deshalb bezieht er sich stets auf eine konkrete Person und deren Qualifikation.
(…)

Bei Rückfragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Die Mitarbeitenden der Info-Hotline stehen Ihnen unter 0201 5 65 82 90 montags bis donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr und freitags zwischen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr oder über unser Kontaktformular unterstützend zur Seite.

1 Verantwortet durch die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V Abs. 4 Satz 1. Der Kooperationsgemeinschaft gehören alle Ersatzkassen mit der Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK – Hanseatische Krankenkasse, vertreten durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), die Betriebskrankenkassen, überwiegend vertreten durch den BKK Dachverband, die AOK Bayern, AOK PLUS, AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Niedersachsen, AOK Nordost, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, AOK Hessen, AOK Sachsen-Anhalt, die AOK Bremen/Bremerhaven, die IKK gesund plus, IKK classic, IKK Südwest, IKK Brandenburg und Berlin, die BIG direkt gesund, die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an.

Mit freundlichen Grüßen

Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur
Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V

Zentrale Prüfstelle Prävention
Rellinghauser Str. 93, 45128 Essen

Info-Hotline: 0201/5 65 82 90
Mo.-Do. 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

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