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Bildungsurlaub in Baden-Württemberg

Obschon in den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts entstanden, wurde erst am 11.03.2015 im Landtag Baden-Württemberg das Recht auf Bildungsurlaub beschlossen und ein Bildungszeitgesetz (BzG BW) zur Gewährung von Bildungsurlaub in Baden-Württemberg vorgelegt, in dem die Anforderungen für diese Art des Sonderurlaubs festgelegt sind. Auf der Website der Regierungspräsidien Baden-Württembergs finden Sie weitere Informationen. Das Bildungszeitgesetz in aller Ausführlichkeit finden Sie auf der Website Landrecht Baden-Württemberg: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BiZGBWrahmen

Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen für den Bildungsurlaub Baden-Württemberg zusammengetragen:

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in Baden-Württemberg?

Anspruch auf Bildungszeit haben Arbeitnehmende mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule in Baden-Württemberg und außerdem Beamte im Sinne von §1 des Landesbeamtengesetzes und Richter entsprechend dem BzG BW.

Allerdings müssen zwei Voraussetzung erfüllt sein: Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens zwölf Monaten bestehen und der Betrieb über mindestens zehn Mitarbeiter verfügen. Hat ein Betrieb weniger als zehn Mitarbeiter brauchen Vorgesetzte den Beschäftigten keinen Bildungsurlaub zu gewähren, können das aber dennoch aus Kulanzgründen machen.

Wie sieht dieser Anspruch aus? Wie viele Tage Bildungszeit können mir gewährt werden?

Vollzeitbeschäftigte können fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr beantragen. Bei Beschäftigten in Teilzeit wird der Bildungsurlaub BW entsprechend den Wochenstunden angepasst.

Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule erhalten fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- beziehungsweise Studienzeit.

Darf ich meinen Anspruch auf Bildungsurlaub auch in das Folgejahr mitnehmen?

Nein, das ist in Baden-Württemberg leider nicht möglich. Hat die oder der Beschäftigte den Bildungszeitanspruch nicht innerhalb eines Kalenderjahres ausgeschöpft, kann der verbleibende Anspruch nicht auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden. Der Anspruch kann auch nicht aufgespart werden, um im Folgejahr beispielsweise zehn Tage Bildungszeit zu nehmen, wie es in einigen anderen Bundesländern möglich ist.

Welche Kurse darf ich besuchen?

Für den Bildungsurlaub in Baden-Württemberg dürfen Weiterbildungen, Seminare oder Kurse gebucht und besucht werden, die der Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten oder der beruflichen oder politischen Bildung dienen. Darunter fallen unter anderem auch Entspannungs-, Stressbewältigungs- und Kommunikationsseminare.

Achtung: Für Auszubildene und Studierende gibt es bestimmte Einschränkungen! Diese dürfen ausschließlich Seminare zur politischen Weiterbildung oder der Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten besuchen.

Wo darf der Bildungsurlaub Baden-Württemberg stattfinden?

Hier gibt es keinerlei Beschränkungen. Der Bildungsurlaub Baden-Württemberg darf entweder in Baden-Württemberg selber stattfinden, in den anderen Bundesländern oder auch im Ausland.

Kann der Bildungsurlaub auch als Online-Seminar stattfinden?

Das war zwar während der Corona-Pandemie möglich beziehungsweise wurde sogar empfohlen, ist mittlerweile jedoch wieder eingestellt worden. Laut Bildungsurlaubsgesetz ist auch weiterhin keine offizielle Anerkennung von virtuellem Bildungsurlaub vorgesehen.

Welche Formalitäten und Termine müssen für den Bildungsurlaub in Baden-Württemberg eingehalten werden?

Der Antrags muss mindestens neun Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber gestellt werden.

Spätestens acht Wochen nach Beendigung des Bildungsurlaubs BW muss der Beschäftigte durch Vorlegen eines Teilnahmenachweises die Teilnahme am Bildungsurlaub nachweisen.

Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub auch ablehnen?

Ja, der Arbeitgeber darf den Antrag auch ablehnen. Beispielsweise bei bereits genehmigten Urlaubsanträgen, die mit der Zeit der Freistellung kollidieren oder wenn bereits zehn Prozent der Beschäftigten in dem Jahr Bildungsurlaub genommen haben oder noch nehmen werden (es also bereits genehmigte Anträge dafür gibt).

Sollte der Arbeitgeber den Antrag ablehnen, muss dieses spätestens vier Wochen nach Eingang der Antragsstellung unter Angabe von Gründen erfolgen. Bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten braucht es generell keine Begründung, sondern nur noch auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers.

Wie beantrage ich bei Ihnen Bildungsurlaub?

Das geht ganz einfach:

  1. Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Baden-Württemberg anerkannt ist. Diese Information finden Sie beim jeweiligen Seminar unter dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ unter dem Punkt „In welchen Bundesländern ist dieses Seminar anerkannt?“
  2. In dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ finden Sie außerdem den Punkt „Arbeitgeberunterlagen“, den Sie einfach mittels des kleinen Plus-Zeichens öffnen können. Dort hinterlegt ist ein vorgefertigtes Dokument, welches Sie herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.
  3. Beachten Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs unbedingt die entsprechenden Vorlaufzeiten und die jeweiligen Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Baden-Württemberg gelten.

In diesem Video erklären wir nochmal, wie die Beantragung bei uns funktioniert:

Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf: https://www.biek-ausbildung.de/kontakt/

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