Bildungsurlaub in Sachsen
Bildungsurlaub in Sachsen
Zurzeit gibt es keinen Bildungsurlaub in Sachsen, da kein entsprechendes Bildungsurlaubsgesetz existiert, welches es Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ermöglicht, sich weiterzubilden und welches die Eigeninitiative zum Lernen fördert.
Warum gibt es in Sachsen keinen Bildungsurlaub?
Das liegt daran, dass es zurzeit in diesem Bundesland kein eigenes Bildungsurlaubsgesetz gibt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer in Sachsen keinen speziellen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub haben. Es besteht also, im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern wie beispielsweise Berlin oder Hamburg, keine gesetzliche Regelung, die es Arbeitnehmern ermöglicht, sich für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen, um an anerkannten Bildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Kann ich trotzdem einen Anspruch auf Bildungsurlaub in Sachsen haben?
Ja, das ist denkbar. Denn es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Art der Weiterbildung nicht als Bildungsurlaub sondern mit einem anderen Begriff deklariert worden ist!
Arbeitsort versus Wohnort
Gesetz dem Fall, dass Sie zwar in Sachsen wohnen, sich Ihr Arbeitsort allerdings in einem anderen Bundesland befindet oder Sie sich überwiegend in einem anderen Bundesland aufhalten, wie zum Beispiel im Rahmen von Außendienst-Einsätzen, dann gilt das Bildungsurlaubsgesetz des betreffenden Bundeslandes. Das bedeutet, dass Sie dann durchaus einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub haben – es sei denn Ihr Arbeitsort ist in Bayern. Hier existiert ebenfalls kein Bildungsurlaubsgesetz.
Tarifvertragliche Vereinbarungen oder betriebliche Regelungen
Auch ein Blick in die bestehenden Arbeits- und Tarifverträge Ihres Unternehmens könnte sich durchaus für Sie lohnen! Denn dort könnte unter Umständen ein Anspruch auf Sonderurlaub, den Sie für Weiterbildungen nutzen können, festgelegt worden sein – auch wenn dieser in dem Fall nicht als Bildungsurlaub deklariert worden ist.
Außerdem sind Firmen, die neben Sachsen weitere Standorte in anderen Bundesländern haben, oft kulant im Hinblick auf Bildungsurlaub. Schließlich sollen ja für alle Mitarbeiter dieselben Möglichkeiten bestehen.
Individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, mit Ihrem Arbeitgeber über die Freistellung für eine Weiterbildungsmaßnahme zu verhandeln. Gerade wenn Sie ein passendes Seminar gefunden haben, gibt es viele gute Argumente, die auch aus Sicht des Arbeitgebers für den Bildungsurlaub sprechen. Denn viele Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben mittlerweile den Mehrwert von Bildungsurlaub durchaus erkannt und ermöglichen ihren Angestellten auch ohne Gesetzesanspruch, in die eigene Weiterbildung zu investieren.
Fragen kostet also nichts!
Bildungsurlaub Sachsen: Was Sie noch wissen sollten
Es ist wichtig zu beachten, dass die konkreten Regelungen und Möglichkeiten zum Bildungsurlaub in Sachsen von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein können. Daher sollten Sie im Zweifelsfall direkt mit Ihrem Arbeitgeber sprechen oder sich an die zuständigen Gewerkschaften oder Beratungsstellen wenden, um Informationen und Unterstützung zu erhalten.
Auch lohnt es sich durchaus, dem Arbeitgeber eine Weiterbildung vorzuschlagen. Oftmals bieten Betriebe oder öffentliche Träger ihren Mitarbeitenden Kurse zur Weiterbildung, zur Stressbewältigung oder auch zur Qualifikation als Multiplikator von Stressbewältigungstechniken im Betrieb an und übernehmen sogar die Kosten dafür!
Außerdem lässt sich mit guten Argumenten so manche Lösung finden. Gerne können Sie dazu oder bei anderen Fragen auch Kontakt zu uns aufnehmen: Entweder per Telefon (06251 780 686), per E-Mail (info@biek-ausbildung.de) oder mittels unseres Kontaktformulares (https://www.biek-ausbildung.de/kontakt/). Wir helfen Ihnen bei Ihrem Anliegen weiter!