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Bildungszeit in Berlin

In Berlin haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Arbeitszeit gemäß dem Berliner Bildungszeitgesetz das Recht auf Bildungsurlaub, welcher seit 2021 Bildungszeit heißt. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer in Vollzeit als auch in Teilzeit. Weitere Informationen zum Berliner Bildungszeitgesetz finden Sie auf dem Portal der Stadt Berlin: https://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit/

Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen:

Wer hat Anspruch auf Bildungszeit in Berlin?

Anspruch auf Bildungszeit in Berlin haben Arbeitnehmende mit Arbeitsplatz in Berlin und Auszubildende.

Achtung: Beamte sind von dieser Regelung ausgenommen! Für diese gelten die Sonderurlaubsregelungen des Bundeslandes.

Um in Berlin Bildungszeit zu bekommen müssen zwei Voraussetzung erfüllt sein: Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen und das Unternehmen muss mindestens zwanzig Mitarbeiter aufweisen.

Hat ein Betrieb weniger als zwanzig Mitarbeiter brauchen Vorgesetzte den Beschäftigten keine Bildungszeit gewähren, können das aber dennoch aus Kulanzgründen machen.

Wie sieht dieser Anspruch auf Bildungszeit Berlin aus? Wie viele Tage können mir gewährt werden?

Das hängt ganz von der individuellen Arbeitszeit ab. Vollzeitbeschäftigte, die fünf Tage die Woche arbeiten, haben auch einen Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit. Bei Beschäftigten, die mehr oder weniger Tage arbeiten, erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.

Auszubildende können in Berlin Bildungszeit für zehn Tage innerhalb von zwei Jahren erhalten.

Darf ich meinen Anspruch auf Bildungszeit auch in das Folgejahr mitnehmen?

Nein, das geht leider nicht. Wird der Anspruch auf Bildungszeit in einem Jahr nicht geltend gemacht, kann der Anspruch nicht auf das Folgejahr übertragen werden.

Allerdings gibt es die Möglichkeit, im Vorfeld den Anspruch auf Bildungszeit des laufenden Jahres mit dem Anspruch des Folgejahres zusammenzufassen, um so insgesamt 10 Tage zu erhalten.

Welche Kurse darf ich besuchen?

Für die Bildungszeit Berlin dürfen Weiterbildungen, Seminare oder Kurse besucht werden, die der beruflichen Weiterbildung, der politischen Bildung oder der Stärkung eines Ehrenamtes dienen. Bildungsveranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung müssen Kenntnisse für den ausgeübten Beruf vermitteln, wobei diese Kenntnisse allerdings nicht zwingend zum Aufgabenfeld gehören müssen, jedoch im Beruf oder im Tätigkeitsbereich verwendet werden sollten. Dabei muss auch ein Mindestnutzen für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber zu erkennen sein.

Deswegen gehören beispielsweise Seminare zur Stressbewältigung (worunter auch Yoga- oder Qigong-Kurse fallen) oder ein Resilienztraining dazu, weil diese relevante Kenntnisse zum besseren Umgang mit Stress vermitteln, die dann im Arbeitsleben eingesetzt werden können.

Wo darf die Bildungszeit Berlin stattfinden?

Hier gibt es keinerlei Beschränkungen. Der Bildungszeit Berlin darf entweder in Berlin selber stattfinden, in den anderen Bundesländern oder auch im Ausland.

Ist in Berlin Bildungszeit auch als Online-Seminar möglich?

Das muss leider ganz klar verneint werden, da das Berliner Bildungszeitgesetz Bildungszeit im Online-Format nicht vorsieht.

Welche Formalitäten und Termine müssen für die Bildungszeit in Berlin eingehalten werden?

Der Antrag sollte so früh wie möglich, spätestens jedoch sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber gestellt werden.

Außerdem ist der Anerkennungsbescheid der zuständigen Senatsverwaltung beziehungsweise bei als anerkannt geltenden Veranstaltungen im Sinne des § 10 (5) oder § 10 (6) BiZeitG die Bestätigung der entsprechenden Bildungseinrichtung vorzulegen.

Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungszeit auch ablehnen?

Ja, der Arbeitgeber darf den Antrag auch ablehnen. Beispielsweise, wenn zwingende betriebliche Belange dem entgegenstehen oder es Freistellungsansprüche anderer Beschäftigter gibt, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.

Hat der Arbeitgeber den Antrag abgelehnt, sollte dennoch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. Eventuell ist die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Außerdem brauchen Betriebe mit weniger als zwanzig Mitarbeitern ihren Beschäftigten keine Bildungszeit gewähren. Jedoch empfiehlt sich auch hier das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen, weil es eventuell andere Möglichkeiten gibt, um sich weiterzubilden.

Wie beantrage ich bei Ihnen Bildungszeit?

Das geht ganz einfach:

  1. Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Berlin anerkannt ist. Diese Information finden Sie beim jeweiligen Seminar unter dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ unter dem Punkt „In welchen Bundesländern ist dieses Seminar anerkannt?“
  2. In dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ finden Sie außerdem den Punkt „Arbeitgeberunterlagen“, den Sie einfach mittels des kleinen Plus-Zeichens öffnen können. Dort hinterlegt ist ein vorgefertigtes Dokument, welches Sie herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.
  3. Beachten Sie bei der Beantragung Ihrer Bildungszeit unbedingt die entsprechenden Vorlaufzeiten und die jeweiligen Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Berlin gelten.

In diesem Video erklären wir nochmal, wie die Beantragung bei uns funktioniert:

Falls Sie noch weitere Fragen zur Bildungszeit haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf: https://www.biek-ausbildung.de/kontakt/

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Deswegen haben wir auch in diesem Jahr wieder einen besonderen Adventskalender für Sie gestaltet. Statt Schokolade setzen wir auf Wissen gepaart mit einem Gewinn pro Türchen.

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