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Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)
Eine Seminarversicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest – denn manchmal kommt das Leben einfach dazwischen: Krankheit, berufliche Veränderungen oder familiäre Notfälle können dazu führen, dass du kurzfristig absagen musst. Mit einer Seminarversicherung sicherst du dich finanziell ab und kannst entspannt buchen, ohne dir Sorgen um mögliche Stornokosten machen zu müssen.
Gerade bei mehrtägigen Seminaren, die meist mit Unterkunft und Verpflegung gebucht werden, schützt dich eine solche Versicherung vor unerwarteten Ausgaben. So kannst du dich ganz auf deine Vorfreude konzentrieren – und im Notfall trotzdem gelassen bleiben.
Hier ist ein Link zu einer Seminarversicherung (es gibt natürlich auch andere): Seminarversicherung.
Anerkennung als Bildungsurlaub
Wir sind stets bestrebt, all unsere Seminare in möglichst in allen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen. Da der Bildungsurlaub landesgesetzlich geregelt ist, gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Anforderungen und Besonderheiten bei der Beantragung zu beachten.
Aktuell bestehen Anerkennungen bzw. gute Voraussetzungen für eine Anerkennung in folgenden Bundesländern:
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Rheinland-Pfalz
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Saarland
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Sachsen-Anhalt
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Niedersachsen
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Thüringen
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Bremen
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Berlin
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Brandenburg
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Hessen
- in Mecklenburg-Vorpomern liegen aktuell die Anträge beim Ministerium
In Baden-Württemberg liegt eine Trägeranerkennung gemäß § 9 Abs. 1 BzG BW vor. Das Seminar kann somit als Bildungsmaßnahme gemäß § 6 BzG BW anerkannt werden.
In Nordrhein-Westfalen liegt eine Trägeranerkennung vor. Das Seminar ist eine Weiterbildung gemäß § 9 Abs. 1 AWbG – und damit als Bildungsurlaub anerkannt.
Ja – das B.I.E.K. (Bergsträßer Institut für ganzheitliche Entspannung und Kommunikation) ist ein anerkanntes und zertifiziertes Weiterbildungsinstitut, das in mehreren Bereichen nachgewiesen hohe Qualität bietet:
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Anerkennung als privater Bildungsträger
B.I.E.K. ist ein freier, privater Bildungsträger mit Trägeranerkennungen und Zertifizierungen, -
Bildungsurlaub & Bildungszeit
Zahlreiche B.I.E.K.-Seminare – darunter auch Fastenprogramme – sind in allen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen liegt eine Trägeranerkennung vor, was ebenfalls die Seminarqualität bestätigt biek-ausbildung.de. -
IHK-Förderbarkeit
Das Institut ist über die IHK-Datenbanken gelistet und bietet Kurse an, die mit Bildungsgutscheinen nach SGB III förderfähig sind WIS. -
Gütesiegel & Bewertungen
B.I.E.K. präsentiert sich mit starken Referenzen – über 60.000 Teilnehmende in 20 Jahren, exzellente Ratings (z. B. ProvenExpert) und Auszeichnungen als Top-Anbieter im Weiterbildungsmarkt https://www.biek-ausbildung.de/guetesiegel/ -
B.I.E.K. ist ein seriöses, qualifiziertes Institut, dessen Ausbildungen und Seminare sich durch:
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staatlich anerkannte Trägerschaft,
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Förderfähigkeit durch Bildungsgutscheine,
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Anerkennung als Bildungsurlaub in allen Bundesländern
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hervorragende Bewertungen und Auszeichnungen
auszeichnen. Das unterstreicht ihre Professionalität und den hohen Anspruch an Qualität und Seriosität.
Ja – es bestehen verschiedene staatliche und regionale Fördermöglichkeiten für unsere Seminare, insbesondere im Rahmen beruflicher Weiterbildung und Bildungsurlaub:
1. Bildungsurlaub / Bildungszeit
- In allen Bundesländern sind unsere Seminare offiziell als Bildungsurlaub anerkannt – das heißt, du kannst bezahlte Freistellung vom Job nutzen. Die beantragten Tage gelten als Weiterbildung und gelten damit als gefördert.
2. Bildungsscheck & Landesprogramme
- In Bundesländern wie NRW, BW oder RLP kann ein Bildungsscheck oder Landeszuschüsse beantragt werden – abhängig vom Einkommen und Bundesland
3. Förderung über den Arbeitgeber
- Wenn das Seminar einen beruflichen Bezug hat, können Unternehmen Anteile an den Teilnahme- und Arbeitsausfallkosten fördern. Zuschüsse gibt es z. B. bei Qualifizierungsoffensiven oder Kleinbetrieben
Empfehlung:
- Bildungsurlaub: freies Bildungsangebot mit bezahlter Freizeit – perfekte Kombination für Berufstätige.
- Bildungsscheck/Landesförderung: lohnt sich besonders bei geringerem Einkommen oder regionalen Programmen.
So nutzt du die Förderung optimal:
- Frühzeitig informieren und beantragen – am besten vor der Rechnungsstellung.
- Belege sammeln – Seminarrechnung, Teilnahmebescheinigung und ggf. Krankenkassenquittungen.
- Kombinieren – etwa Bildungsgutschein plus Bildungsurlaub, um maximale Unterstützung zu erhalten
Bei einem Bildungsurlaub gibt es klare Richtlinien, ohne die eine Anerkennung und Zertifizierung nicht stattfinden kann. Zum Beispiel muss ein Teil des Seminares immer gesellschaftlich und politisch relevante Bestandteile enthalten. Das ist insofern wichtig, da eine „normale“ Form der Weiterbildung diese Bestandteile meist nicht enthält und deswegen auch nicht als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Ja, das ist in allen Bundesländern möglich. Meistens ist der zeitliche Anspruch jedoch angepasst auf die Stundenzahl der Teilzeitbeschäftigung. Erkundigen Sie sich am besten auf der Seite des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten, beziehungsweise informieren Sie sich bei der entsprechenden Gesetzgebung, die wir dort verlinkt haben.
Nein, das ist leider nicht möglich, weil ein seit mindestens sechs Monaten bestehendes Beschäftigungsverhältnis Voraussetzung für den Bildungsurlaub ist. Und die Probezeit beläuft sich ja in den allermeisten Fällen auf sechs Monate.
Ja, das ist durchaus in einigen Bundesländern machbar. So hat dann jemand statt fünf Tage im Jahr zehn Tage in zwei Jahren. Allerdings muss auch das rechtzeitig beantragt werden.
Achtung: In einigen Bundesländern besteht grundsätzlich der Anspruch von zehn Tagen Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren!
Das kommt ganz auf das Bundesland an, in dem Sie arbeiten. Erkundigen Sie sich dazu am besten auf der Seite des jeweiligen Bundeslandes: Zur Bundesländer-Übersicht.
Das kommt ganz auf das Bundesland an, in dem Sie arbeiten. Erkundigen Sie sich dazu am besten auf der Seite des jeweiligen Bundeslandes: Zur Bundesländer-Übersicht.
Die Kosten für den Bildungsurlaub, wie beispielsweise die Teilnahmegebühren für das Seminar oder den Kurs, werden in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen. Der Arbeitgeber ist in der Regel nicht verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen.
Allerdings kann es in einigen Fällen indirekte Unterstützung geben. Einige Arbeitgeber bieten beispielsweise eine finanzielle Beteiligung an den Kosten als freiwillige Leistung an. Besprechen Sie die konkreten Regelungen und Vereinbarungen am besten mit Ihrem Arbeitgeber.
Unter Umständen können Sie auch eine staatliche Förderung für Weiterbildung beantragen. Auf diesen Seiten finden Sie einige Informationen dazu:
Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Förderprogramme des Bundes und der Länder und deckt dabei sämtliche Bereiche und Zielgruppen ab.
Auch die Suchmaschine für Weiterbildung stellt umfassende Informationen zu möglichen Förderungen bereit; außerdem können Sie sowohl thematisch als auch geografisch nach passenden Weiterbildungen suchen.
Ja, die Seminarkosten des Bildungsurlaubs können unter bestimmten Umständen als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Besprechen und klären Sie diese steuerlichen Aspekte am besten mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin.
Ja, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, einem Arbeitnehmer Bildungsurlaub zu gewähren. Das heißt jedoch nicht, dass ein Antrag auf Bildungsurlaub unter bestimmten Bedingungen nicht auch abgelehnt werden kann; beispielsweise, wenn der Arbeitnehmer bestimmte Fristen nicht einhält oder es wichtige und dringende betrieblichen Belange gibt.
In solchen Fällen –wenn der Arbeitgeber also gezwungen ist, den Antrag abzulehnen – müssen ebenfalls bestimmte Fristen eingehalten werden. Außerdem muss die Freistellung für den Bildungsurlaub in den meisten Bundesländern zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres gewährt werden!
Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Bildungsurlaub auch ablehnen. Was dann zu tun ist, damit Sie dennoch in den Genuss des Sonderurlaubs kommen, hängt von den Gründen der Ablehnung ab:
- Haben Sie beispielsweise die erforderlichen Fristen nicht eingehalten, versuchen Sie es mit einem neuen Antrag für ein Seminar, bei dem Sie genug Vorlaufzeit einplanen.
- Geschah die Ablehnung aufgrund wichtiger und dringender betrieblicher Belange, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Freistellung für den Bildungsurlaub zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres gewähren. Schauen Sie daher gleich nach einem passenden Seminar zu dieser Zeit.
Empfehlenswert ist es auch, nochmal genau zu prüfen, ob auch wirklich alle entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Fragen Sie am besten auch direkt bei Ihrem Arbeitgeber nach, warum er oder sie den Antrag abgelehnt hat (sofern er Ihnen den Grund nicht genannt hat) und suchen Sie sich anschließend ein neues Seminar und probieren es erneut.
Da Bildungsurlaub rein rechtlich gesehen Arbeitszeit ist, gelten daher die gleichen Regeln zur Krankmeldung wie für reguläre Arbeitstage im Betrieb. Melden Sie sich also krank, wenn Sie nicht am Seminar teilnehmen können.
Das ist wichtig, weil der Veranstalter des Bildungsurlaubs Ihnen die Teilnahmebestätigung nur für die Tage ausstellt, an denen Sie tatsächlich anwesend waren. Insgesamt decken diese dann – zusammen mit Ihrer Krankmeldung – die gesamte Zeit der Abwesenheit von der Arbeit ab. So gibt es für Sie keine Probleme.
Auch hier kommt es wieder auf das Bundesland an, in dem Sie arbeiten. Einige Bundesländer lehnen Online-Seminare komplett ab, bei anderen war es bereits vor der Pandemie möglich, Bildungsurlaub auch in Form von Online-Seminaren zu machen.
Erkundigen Sie sich am besten auf der Seite des jeweiligen Bundeslandes: Zur Bundesländer-Übersicht.
Wenn Sie Bildungsurlaub 2025 beantragen wollen, gilt die Regelung des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten. Ihr Wohnsitz ist dabei unerheblich!
Viele Teilnehmer, die die Ausbildung aus beruflichen Gründen begonnen haben, merken im Laufe der Zeit, wie tiefgreifend die verschiedenen Methoden ihre persönliche Lebensqualität verbessern. Die meisten Absolventen setzen ihre neu gewonnenen Kenntnisse und Fähigkeiten beruflich ein – aber irgendwie macht jeder die Ausbildung auch (oder nur) für sich selbst.
Die Ausbildungsgruppen sind ziemlich durchmischt. Am häufigsten sind Berater, Coaches, Ärzte, Therapeuten, Psychologen, Erzieher, Pädagogen und Sozialpädagogen anzutreffen. Einige Absolventen haben einen ganz anderen beruflichen Hintergrund und möchten sich umorientieren.
Es wäre schon hilfreich, wenn Sie Erfahrung in der Arbeit mit Menschen und mit Entspannungs-verfahren hätten, aber es ist keine Voraussetzung. Voraussetzung für die Teilnahme ist Offenheit für die vermittelten Inhalte und die Bereitschaft, sich darauf einzulassen.
Sie haben die Möglichkeit, bei Buchung eine Seminarversicherung abzuschließen, die für alle Auslagen aufkommt. Wir bieten Ihnen jedoch auch an, verlorene Tage beim nächsten Seminar kostenfrei nachzuholen.
Wir bieten pro Monat ca. 2 Ausbildungswochen mit unterschiedlichen Ausbildungen an. Auf unserem Seminarkalender finden Sie die genauen Termine.
Die meisten Seminare, die wir durchführen, veranstalten wir im Buddhistischen Kloster Siedelsbrunn. In den Sommermonaten haben wir schöne Bildungshäuser auf Sylt und Amrum gefunden. Ausführliche Hausinformationen finden Sie auf unserer Webseite.
Unsere Teilnehmer kommen aus ganz Deutschland, aus Österreich und der Schweiz. Wenn Sie nicht so recht von dem beruflichen und persönlichen Nutzen dieser Ausbildung überzeugt sind, könnte Ihnen der Weg tatsächlich lang werden. Aber wenn Sie aus vollem Herzen davon überzeugt sind, wird der Anfahrtsweg eher eine untergeordnete Rolle spielen.
Wir sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und AZAV-Zertifizierung (ermöglicht Kostenübernahme von der Agentur für Arbeit).
Unsere jüngste Teilnehmerin war 25 Jahre alt, die älteste 75 Jahre alt. Auch hier sind die Gruppen durchmischt – das macht sie lebendig. Der Durchschnitt liegt bei vierzig bis fünfundvierzig Jahren.
Ja, die gibt es! Beispielsweise können Erwerbslose, Geringverdiener*innen aber auch andere Erwerbstätige, wie zum Beispiel Selbstständige und Gründer*innen eine spezielle Förderung für berufliche Weiterbildung erhalten.
Schauen Sie sich hierfür auf unserer Seite „Förderung beruflicher Weiterbildung für Gründer*innen, Selbstständige, Erwerbslose und Geringverdiener*innen“ um.
Zwar kann es in solchen Fällen nicht unbedingt Bildungsurlaub genannt werden, allerdings gibt es auch für Selbstständige und vor allem für Gründer und Gründerinnen spezielle Förderungen für eine berufliche Weiterbildung. Diese finden Sie auf unserer Seite „Förderung beruflicher Weiterbildung für Gründer*innen, Selbstständige, Erwerbslose und Geringverdiener*innen“.
Aber selbstverständlich! Auch wenn Sie keinen Bildungsurlaub nehmen wollen, können oder dürfen, steht es Ihnen natürlich frei, an einem unserer Kurse teilzunehmen.
Jemand der eines unserer Seminare oder eine der Ausbildungen als Bildungsurlaub besucht, hat allerdings den Vorteil, dass er oder sie dafür nicht auf den regulären Urlaub zurückgreifen oder gar unbezahlten Urlaub nehmen muss. Stattdessen erhält er oder sie fünf Tage Sonderurlaub (zusätzlich zum regulären Urlaub) zu Weiterbildungszwecken, bei denen das Gehalt weitergezahlt wird.
Daher lohnt es sich eventuell auch in Ihrem Fall, noch mal zu prüfen, ob sich nicht doch ein Bildungsurlaub für Sie lohnt beziehungsweise Ihnen zusteht.
Alternativ gibt es auch andere Formen der Förderung, die stattdessen eventuell für Sie in Frage kommen können. Das trifft zum Beispiel auf Gründer*innen, Selbstständige, Erwerbslose und Geringverdiener*innen zu. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite „Förderung beruflicher Weiterbildung für Gründer*innen, Selbstständige, Erwerbslose und Geringverdiener*innen“.
Ja, 70% unserer Ausbildungen sind auch als Bildungsurlaub anerkannt. Dazu gehören:
- Ausbildung zum*r Achtsamkeitstrainer*in
- Ausbildung betriebliches Gesundheitsmanagement (IHK)
- Ausbildung zum*r Burn-out-Berater*in
- Ausbildung zum*r Entspannungspädagoge*in/therapeut*in
- Ausbildung zum*r Entspanungstrainer*in
- Ausbildung zum*r Fachberater*in für Hochsensibilität
- Ausbildung zum*r Fachberater*in für Stressbewältigung und Burn-out-Prophylaxe
- Ausbildung zum*r Fastenleiter*in
- Ausbildung zum*r ganzheitlichen Meditationsleiter*in
- Ausbildung zum*r Happiness-Trainer*in
- Ausbildung zum*r Hypnose-Coach/Therapeut*in
- Ausbildung zum*r Kommunikationstrainer*in
- Ausbildung zum*r Meditationsleiter*in für universelle Tänze
- Ausbildung zum*r Meditationsleiter*in für ein Leben in Achtsamkeit
- Ausbildung zum*r Meditationsleiter*in für Meditationen in der Natur
- Ausbildung zum*r Meditationsleiter*in für Zen-Meditation
- Ausbildung zum Natur-Resilienz-Coach®
- NLP-Basicausbildung
- Ausbildung zum*r Resilienztrainer*in
- Ausbildung zum*r Stressmanagement-Trainer*in