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Förderung beruflicher Weiterbildung für Gründer*innen, Selbstständige, Erwerbslose und Geringverdiener*innen

Berufliche Weiterbildung ist in allen Phasen des Erwerbslebens wichtig. Doch was tun, wenn Sie selbstständig sind oder gerade in der Gründungsphase? Da gibt es keinen Arbeitgeber mehr, der Ihnen Bildungsurlaub bewilligen kann. Das gleiche Problem existiert auch in der Erwerbslosigkeit. Und auch als Geringverdiener*in haben Sie in den meisten Bundesländern keinen Anspruch auf Förderung beruflicher Weiterbildung. Nur in Bremen gibt es die Möglichkeit auch als Minijobber*in Bildungsurlaub, dort üblicherweise Bildungszeit genannt, zu erhalten.

Nichtsdestotrotz können Sie auch unter den oben geschilderten beruflichen Konstellationen Ihre Weiterbildung finanzieren, indem Sie eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erhalten. Tatsächlich gibt es sogar einige Möglichkeiten dazu.

Förderung der beruflichen Weiterbildung für Selbstständige

In der Selbstständigkeit ist es von größter Wichtigkeit, in seinem Fachbereich immer up-to-date zu bleiben und gegebenenfalls auch ab und zu sein Portfolio zu erweitern. Doch nicht immer hat man das Geld für eine berufliche Weiterbildung selber zur Hand. Hier kommt einem der Staat entgegen, da in fast jedem Bundesland eine staatliche Förderung für Weiterbildung angeboten wird.

Auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind alle Bundesländer aufgelistet mit einer entsprechenden Verlinkung auf eine Folgeseite, auf der dann die wichtigsten Informationen für Zuschüsse im jeweiligen Bundesland beschrieben werden.

Auch die Suchmaschine für Weiterbildung stellt umfassende Informationen zu verschiedenen Förderungen bereit und informiert auf entsprechend verlinkten Folgeseiten über die Möglichkeit, eine staatliche Förderung für Weiterbildung zu erhalten.

Förderung beruflicher Weiterbildung für Gründer und Gründerinnen

Sie möchten sich gerne selbstständig machen, brauchen aber in dem von Ihnen anvisierten Bereich noch eine Zusatzqualifikation? Und Sie fragen sich jetzt, wie Sie diese Weiterbildung finanzieren können?

Ganz einfach: Wenn Sie vorhaben sich selbstständig zu machen, greift Ihnen der Staat mit verschiedenen, vielfältigen Fördermöglichkeiten unter die Arme. Darunter fällt natürlich auch die Förderung der beruflichen Weiterbildung.

Auf den folgenden Seiten können Sie sich umfassend informieren:

Empfehlenswert ist, wenn Sie zuerst schauen, ob gegebenenfalls Möglichkeiten für die Förderung beruflicher Weiterbildung in Ihrem Bundesland existieren. Auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie unter dem entsprechenden Bundesland die wichtigsten Informationen dazu.

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW: Auf dieser Website können sich Existenzgründer und -gründerinnen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe über Zuschüsse für die Förderung beruflicher Weiterbildung informieren. Diese Zuschüsse betragen in der Regel zwischen 50 und 90 % des Tagewerksatzes mit maximal 8 Beratertage à 510 bis 918 € pro Beratertag.

Gründungszuschuss: In bestimmten Fällen hilft auch die Agentur für Arbeit beim Start in die Selbstständigkeit mit einem Gründungszuschuss.

Einstiegsgeld: Wer Bürgergeld (vormals ALG II) erhält kann durch das sogenannte Einstiegsgeld von der Agentur für Arbeit beim Start in die Selbstständigkeit gefördert werden.

Mikrokredite: Der Mikrokreditfonds Deutschland gewährt unter bestimmten Voraussetzungen bei der Existenzgündung oder -festigung von Kleinunternehmen Mikrokredite. Je nach Situation kann der Erstkredit dabei 1.000,- €, 5.000,- € oder auch 10.000,- € betragen.

ERP – Gründerkredit Startgeld: Mit diesem Startgeld kann eine Existenzgründung oder -festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung finanziert und gefördert werden; maximal sind dabei bis zu 125.000 € Kredit möglich.

Auf der Website „Deutschland startet – Die Initiative für Existenzgründer“ erhalten Gründer*innen umfassende Informationen zu allen Themen der Selbstständigkeit und natürlich über die möglichen Fördermittel in den jeweiligen Bundesländern. Darunter fällt natürlich auch die Förderung beruflicher Weiterbildung für die Selbstständigkeit.

Die Website „Für Gründer“ informiert ebenfalls umfassend über mögliche staatliche Förderungen für Weiterbildung und den Gründungszuschuss.

Förderung beruflicher Weiterbildung bei Erwerbslosigkeit

Auch Erwerbslose werden bei uns in Deutschland nicht im Stich gelassen. Ob Sie nun auf der Erwerbslosigkeit heraus gründen wollen oder Ihre Fachkenntnisse in einem bestimmten Bereich ausdehnen möchten, um bessere Chancen auf eine Anstellung zu haben: Für alles gibt es verschiedene Möglichkeiten eine finanzielle Unterstützung für eine Weiterbildung zu erhalten.

Beispielsweise hält das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter die Möglichkeit auf einen Bildungsgutschein oder den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bereit und damit die Chance der beruflichen (Neu-)Orientierung und Qualifizierung von Arbeitsuchenden.

Bei einem Bildungsgutschein werden die Kosten für eine Weiterbildung oder Umschulung vollständig oder teilweise vom Arbeitsamt übernommen. Das gilt jedoch nur bei Maßnahmen, die von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter zugelassen worden sind.

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können sowohl Weiterbildungen und Umschulungen finanziert werden, aber auch Beratungen zur beruflichen Orientierung, Bewerbungs-Coaching und -training. Allerdings wird der Arbeitssuchende hierbei nicht komplett finanziert, sondern er oder sie erhält einen Zuschuss zur Finanzierung der Maßnahme, wobei die Höhe dieses Zuschusses von der individuellen Situation des Arbeitssuchenden abhängt.

Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Arbeitsagentur oder bei dem für Sie zuständigen Jobcenter.

Auf dieser Website der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich bereits im Vorfeld informieren.

Auch die Seiten für den Gründungszuschuss und des Einstiegsgeldes können als Vorbereitung für ein Gespräch mit dem Arbeitsamtberater dienen.

Staatliche Förderung für Weiterbildung von Geringverdienern

Auch Minijobber können in den Genuss einer vom Staat finanzierten Weiterbildung kommen.

Wie bereits oben im Eingangstext erwähnt, gibt es nur in Bremen die Möglichkeit auch als Geringverdiener einen Bildungsurlaub gewährt zu bekommen.

In den anderen Bundesländern gibt es jedoch ebenfalls unter Umständen bestimmte Fördermöglichkeiten, um auch Minijobbern zu einer beruflichen Weiterbildung zu verhelfen.

Schauen Sie dazu auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter Ihrem Bundesland. Und auch die Suchmaschine für Weiterbildung stellt umfassende Informationen zu verschiedenen Förderungen in den einzelnen Bundesländern bereit.

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