Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand: 09.10.2024
- Vertragsabschluss
Der Ausbildungsvertrag kommt durch Ihre Anmeldung und unsere Anmeldebestätigung zustande. Mit dem Vertragsabschluss bestätigen Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben. Die AGB’s werden damit zum Bestandteil des Vertrages.
Vertragspartner ist:
Bergsträßer Institut für ganzheitliche Entspannung und Kommunikation (B.I.E.K.),
Inhaber Silvia Duske,
Promenadenstrasse 10 – 12,
64625 Bensheim
Tel. 06251 780686
Email: info@biek-ausbildung.de
im Folgenden bezeichnet als „B.I.E.K.“
B.I.E.K. hat jedoch das Recht, vom Vertrag ohne vorherige Ankündigung zurückzutreten, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die in der Seminarbeschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind. Ebenso gilt dieses Rücktrittsrecht, wenn die Zahlungen bzw. Anzahlungen nicht zum vereinbarten Termin geleistet wurden.
- Teilnahmevoraussetzungen
Alter über 21 Jahren
keine schweren psychischen Erkrankungen
Zusätzlich, nur bei Ausbildungs-Seminaren:
Aus dem psychosozialen Bereich (pädagogischer, sozialer, psychologischer oder medizinischer Beruf)
oder
längere Erfahrung in der Leitung von Gruppen
oder
längere, eigene Erfahrungen mit Entspannungsverfahren oder Meditation
- Preise
Bei den Seminarpreisen handelt es sich um Endpreise. Zusätzliche Kosten für Seminarunterlagen fallen nicht an. Die Preise enthalten keine Kosten für Übernachtung und Verpflegung, es sei denn, dies ist in der Seminarbeschreibung ausdrücklich vermerkt.
- Ratenzahlung
Falls Sie Ratenzahlung wünschen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Eine vorzeitige Zahlung ausstehender Raten ist jederzeit möglich. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als einer Monatsrate wird die gesamte restliche Gebühr sofort fällig. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat bis zur Bezahlung der letzten Rate keinen Anspruch auf Aushändigung des Teilnahme Zertifikats.
- Prämiengutscheine
Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe die individuellen Seminarbeschreibungen) können Prämiengutscheine, wie z.B. des europäischen Sozialfonds, angenommen werden. Die Annahme erfolgt grundsätzlich unter Vorbehalt. Sollte der jeweilige Prämiengutscheine von der zuständigen Behörde nicht honoriert werden aus Gründen, die vom Teilnehmer/in zu vertreten sind, muss der/die Teilnehmer/in den ausstehenden Seminarpreis nachzahlen. B.I.E.K. haftet in diesem Zusammenhang nicht für Fahrlässigkeit bei der Prüfung des vorgelegten Prämiengutscheins.
- Rücktritt
Für Vertragsänderungen wie Rücktritt, Umbuchung etc. ist in jedem Fall die Schriftform (E-Mail, Brief oder Fax an die o.g. Geschäftsadresse oder die o.g. E-Mail-Adresse zwingend vorgeschrieben.
Bei Rücktritt bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € fällig. Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung werden 80 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Danach wird, falls kein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann, 100 % der Teilnahmegebühr fällig.
Werden von B.I.E.K. Kosten für Übernachtung und Verpflegung berechnet, gilt diese Regelung hierfür analog.
Die Buchung einer Weiterbildung ist wie eine Reisebuchung, da Ihr Platz nur in wenigen Fällen neu besetzt werden kann, wenn Sie aus unerwarteten Gründen kurzfristig verhindert sind. Daher empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung für Seminare.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
- Sonderrücktrittsrecht bei Bildungsurlaub
Haben Sie bei der Buchung angegeben, dass Sie für die gebuchte Veranstaltung Bildungsurlaub beantragen, können Sie von der Buchung bis spätestens 6 (sechs) Wochen vor Seminarbeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn der Arbeitgeber nachweislich den Bildungsurlaub abgelehnt hat. Dies gilt nicht, wenn die Buchung erst 8 Wochen oder kürzer vor Seminarbeginn erfolgt.
- Widerrufsrecht
Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht Verbrauchern bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäftes binnen 14 Tagen nach Buchung ein Widerrufsrecht zu.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
- Ausfall des Kurses / Überbuchung / Änderung
Sollte die Ausbildung nicht stattfinden oder schon ausgebucht sein, informieren wir Sie unmittelbar. Ihre bisherigen Zahlungen werden dann umgehend erstattet. Änderungen im zeitlichen Ablauf, auch kurzfristige, oder ein Wechsel des Dozenten, behält sich der Veranstalter vor. Sie werden dann unverzüglich benachrichtigt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Eigenverantwortlichkeit
Sie nehmen in eigener Verantwortung an den Kursen teil. Insbesondere aus eventuellen Folgen, die in Verbindung mit möglichen psychischen Erkrankungen entstehen, sind keine Ansprüche abzuleiten.
- Datenschutz
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden für die Geschäftsabwicklung und die Pflege der Kundenbeziehungen gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Nutzung der Daten zu Werbezwecken durch B.I.E.K. können Sie jederzeit durch formlose Mitteilung an B.I.E.K., Inhaber Silvia Duske, Promenadenstrasse 10 – 12, 64625 Bensheim, E-Mail info@biek-ausbildung.de widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs werden wir Ihnen keine Werbemittel über Seminare oder Publikationen zusenden (Post oder E-Mail).
- Urheberrecht
Die Weitergabe bzw. Verbreitung von Lehr- und Arbeitsmaterial ist ohne schriftliche Genehmigung von B.I.E.K. nicht gestattet und wird bei Bekanntwerden strafrechtlich verfolgt. Die besuchten Seminare dürfen nicht in gleicher oder ähnlicher Form unter eigenem Namen und eigener Rechnung angeboten werden. Zuwiderhandlungen ziehen Schadensersatzansprüche der B.I.E.K. nach sich.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages in vollem Umfang wirksam. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.