Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist ein zusätzlicher Urlaub, der Arbeitnehmern zum Zweck der beruflichen, allgemeinen wie auch politischen Weiterbildung gewährt wird. Um zu vermeiden, dass der Bildungsurlaub als zusätzlicher Erholungsurlaub „mißbraucht“ wird, sind vom Gesetzgeber bestimmte Bedingungen festgelegt worden.
Die Regelung des Bildungsurlaubs im Einzelnen ist Ländersache. Fast alle Bundesländer (Ausnahme: Bayern, Sachsen) haben mittlerweile ein solches Gesetz.
Im Gegensatz zur Betrieblichen Weiterbildung kann beim Bildungsurlaub der Arbeitnehmer selbst entscheiden, an welcher Veranstaltung er/sie teilnehmen will.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Anspruch auf Bildungsurlaub hat jeder Arbeitnehmer in den entsprechenden Bundesländern – in der freien Wirtschaft wie im öffentlichen Dienst, mit Ausnahme von Beamten, Richtern, Soldaten und Zivildienstleistende.
Voraussetzung ist ein seit mindestens 6 Monaten bestehendes Arbeitsverhältnis und natürlich die Anerkennung des jeweiligen Trägers und der jeweiligen Veranstaltung.
Die B.I.E.K. Seminare sind in fast allen betreffenden Bundesländern anerkannt – allerdings kann es im Einzelfall kleine Abweichungen geben. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne ab.
Im Nachfolgenden geben wir Ihnen interessante Links, wo Sie Details zu den Regelungen des Bildungsurlaubs in den einzelnen Bundesländern finden wie auch weitere Informationen über Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildung und auch Existenzgründer. Wir bitten dies als Anregung zu sehen. Es besteht kein Anspruch an Vollständigkeit.
Hinweis: Die Unterlagen, die Sie für die Beantragung des Bildungsurlaubs für Ihren Arbeitgeber benötigen, finden Sie auf der Seite des jeweiligen Seminars fertig vorbereitet zum Herunterladen unter “Weitere Wichtige Infos/Bildungsurlaub”.
Mehr Infos zum Thema “Bildungsurlaub” finden Sie auch auf der Seite des ZDF “Wiso-TIPP: Bildungsurlaub”.
Bildungsurlaub und Corona – können Online Seminare auch als Bildungsurlaub anerkannt werden?
Ja, es gibt Möglichkeiten. Die Landesregierung von NRW hat am 14. April 2020 das sog. COVID 19-Bewältigungsgesetz vorgelegt, das Online-Bildungsurlaube bis Ende 2020 ermöglicht, “sofern die Angebote nachweislich einen entsprechenden Zeitrahmen umfassen.“
Aber auch in anderen Bundesländern gibt es Möglichkeiten. Mehr dazu auf der Website unseres Partners “Bildungsurlaub.de“
Aktuelles zum Thema Bildungprämie und Corona unter diesem Link
Baden-Württemberg: Bildungsurlaub in Baden Württemberg
Umfangreiche Infos bietet auch die Weiterbildungsdatenbank Baden-Württemberg
Berlin: Bildungsurlaub Berlin,
Beratung zu anderen Weiterbildungs- maßnahmen des Einarbeitungs- und Qualifizierungszuschuss
Brandenburg: Bildungsurlaub in Brandenburg
Bildungsschecks und weitere Fördermöglichkeiten
Bremen: Bildungsurlaub Bremen
Hamburg: Bildungsurlaub Hamburg
Hessen: Das Recht auf Bildungsurlaub in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen: Bildungsurlaub in Niedersachen
Nordrhein Westfalen: Bildungsurlaub Nordrhein Westfalen
Rheinland-Pfalz: Bildungsurlaub Rheinland Pfalz
Saarland: Bildungsurlaub Saarland
Sachsen: Bildungsurlaub Sachsen
Sachsen-Anhalt: Bildungsurlaub Sachsen Anhalt
Schleswig-Holstein: Bildungsurlaub Schleswig Holstein, Weiterbildung für Beschäftigte
Thüringen: Bildungsurlaub Thüringen Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds
Qualischeck RLP Zuschuss 50 % max. 2000 € für Weiterbildungen zur beruflichen Qualifizierung
Bildungsscheck NRW Zuschuss 50 % max. 500 € für Weiterbildungen zur beruflichen Qualifizierung
Bildungsprämie Zuschuss 50 % max. 500 € für Weiterbildungen zur beruflichen Qualifizierung
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW – für Gründungsberatung Zuschuss 50 % max. 400 € je Tagewerk Zuschuss 80 % max. 400 € je Tagewerk (Gründung aus ALG II)
Gründungszuschuss – aus ALG I (Restanspruch 150 Tage) 6 Monate indiv. Arbeitslosengeld zzgl. 300 € Sozialversicherungspauschale zzgl. 9 Monate 300 € Sozialversicherungspauschale
Einstiegsgeld – aus ALG II abh. Von Dauer der Arbeitslosigkeit (max. 12 Monate) Zuschüsse/Darlehen max. 5000 € für Sachgüter, Beratung und Schulung
Mikrokredite 5.000 und 25.000 € Darlehen durch Mikrofinanzinstitute Investitionen und Betriebsmittelbedarf von Kleingründungen
ERP – Gründerkredit Startgeld Darlehen bis zu 100.000 € für Existenzgründer und junge Unternehmen Vergabe nach dem Hausbankprinzip 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
Gründercoaching Deutschland – Zuschüsse für Gründungsberatung Zuschuss 50 % max. 400 € je Tagewerk Zuschuss 75 % max. 600 € je Tagewerk (u.a. neue Bundesländer) Zuschuss 90 % max. 720 € je Tagewerk (Gründung aus ALG II)