Für unsere Seminare gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung: Den Bildungsurlaub und den Prämiengutschein, auch Bildungsprämie genannt. Beide möchten wir Ihnen auf dieser Seite kurz vorstellen.
Bildungsurlaub
Ein Bildungsurlaub steht im Prinzip jedem*r Arbeitnehmer*in zu. Es handelt sich dabei um einen zusätzlichen Urlaub, der Arbeitnehmern zum Zweck der beruflichen, allgemeinen oder politischen Weiterbildung gewährt wird. Da der Bildungsurlaub jedoch kein zusätzlicher Erholungsurlaub sein soll, gibt es bestimmte Bedingungen an einen Kurs, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Bis auf Bayern und Sachsen haben mittlerweile alle Bundesländer ein entsprechendes Gesetz herausgegeben, in dem sich der*die Arbeitnehmer*in über die genauen Bestimmungen informieren kann:
- Baden-Württemberg
Umfangreiche Infos bietet auch die Weiterbildungsdatenbank Baden-Württemberg - Berlin
- Brandenburg
außerdem Infos zu weiteren Fördermöglichkeiten - Bremen
- Hamburg
Die Suche nach Bildungsurlauben ist zum Beispiel im Kursportal Hamburg möglich - Hessen
Die Suche nach Bildungsurlauben ist zum Beispiel unter Weiterbildung-Hessen möglich - Mecklenburg-Vorpommern
Eine Förderung der Weiterbildung in Unternehmen ist in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise mittels eines Bildungsschecks möglich - Niedersachsen
- Nordrhein Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Außerdem weitere Infos bzgl. Weiterbildung für Beschäftigte - Thüringen
Außerdem sind Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds möglich
Wer hat Anspruch auf einen Bildungsurlaub?
Anspruch auf einen Bildungsurlaub hat jeder Arbeitnehmer, der in der freien Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst beschäftigt ist – Ausnahmen gibt es jedoch für Beamte, Richter, Soldaten und Zivildienstleistende. Die Voraussetzung um einen Bildungsurlaub zu beantragen, ist ein seit mindestens 6 Monaten bestehendes Arbeitsverhältnis und natürlich die Anerkennung des jeweiligen Weiterbildungsträgers und der jeweiligen Veranstaltung. Unsere Seminare sind in fast allen Bundesländern anerkannt, jedoch kann es im Einzelfall kleine Abweichungen geben. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
Was ist noch wichtig?
Einen Bildungsurlaub können Sie natürlich nicht von heute auf morgen nehmen, sondern Sie müssen diesen 6 bis 8 Wochen vorher beim Arbeitgeber beantragen. Die Unterlagen, die Sie für die Beantragung bei Ihrem Arbeitgeber benötigen, finden Sie auf der Seite des jeweiligen Seminars fertig vorbereitet zum Herunterladen jeweils unter „Arbeitgeberunterlagen” bzw. in der Sparte „Fachausbildungen“ unter „Weitere wichtige Infos/Bildungsurlaub“.
Mehr Infos zum Thema finden Sie auch auf der Wiso-TIPP-Seite des ZDF zum Thema Bildungsurlaub.
Können auch Online-Seminare als Bildungsurlaub anerkannt werden?
Ja, es gibt Möglichkeiten. Die Landesregierung von NRW hat am 14. April 2020 das sog. COVID-19-Bewältigungsgesetz vorgelegt, das Online-Bildungsurlaube bis Ende 2021 ermöglicht, „sofern die Angebote nachweislich einen entsprechenden Zeitrahmen umfassen.“ Doch auch in anderen Bundesländern gibt es Möglichkeiten. Mehr dazu auf der Website unseres Partners „Bildungsurlaub.de“: Seminare, Informationen, Tipps und praktische Hilfen zum Thema Bildungsurlaub.
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Prämiengutschein und Bildungsprämie
Die Bildungsprämie ist eine staatliche Förderung, die Menschen mit geringem Einkommen bei der Finanzierung des beruflichen Fortkommens, also zum Beispiel einer Weiterbildungsmaßnahme, unterstützt. Dabei kommt der Prämiengutschein zum Tragen, bei dem der Staat 50 % der Weiterbildungskosten übernehmen kann – bis zu einer Höhe von maximal 500 €.
Dabei müssen bestimmte Bedingungen vorliegen, wie zum Beispiel ein Maximum des jährlich zu versteuernden Einkommens und eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 15 Stunden. Ob für Sie ein Prämiengutschein in Frage kommt, können Sie durch einen Vorab-Check feststellen.
Sie erfüllen die Bedingungen für einen Prämiengutschein – und jetzt?
Der Prämiengutschein wird bei einer Beratungsstelle, was beispielsweise die Volkshochschule Ihres jeweiligen Wohnsitzes sein kann, beantragt und anschließend während der Beratung vor Ort ausgestellt. Dabei ist es wichtig, dass Sie vor Kursbuchung zuerst den Prämiengutschein beantragen. Nichtsdestotrotz bietet es sich an, dass Sie sich schon vor dem Beratungstermin Gedanken über mögliche, für Sie interessante Kurse machen. Hier finden Sie Ihre nächstgelegene Beratungsstelle.
Nachdem Sie den Prämiengutschein von der Beratungsstelle erhalten haben, können Sie Ihre Weiterbildung bei uns buchen. Wir nehmen Prämiengutscheine aus allen Bundesländern entgegen!
Links für weitere Infos zum Prämiengutschein und zu weiteren Fördermöglichkeiten
Im Nachfolgenden haben wir Ihnen einige Links aufgelistet (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), wo Sie Informationen über Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungen finden. Hier finden Sie auch Informationen über Förderungen zum Beispiel für Existenzgründer.
Aktuelle Infos bzgl. Bildungsprämie und Corona
Qualischeck RLP: Zuschuss 50 % max. 2000 € für Weiterbildungen zur beruflichen Qualifizierung
Bildungsscheck NRW: Zuschuss 50 % max. 500 € für Weiterbildungen zur beruflichen Qualifizierung
Bildungsprämie: Zuschuss 50 % max. 500 € für Weiterbildungen zur beruflichen Qualifizierung
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW: für Gründungsberatung Zuschuss 50 % max. 400 € je Tagewerk Zuschuss 80 % max. 400 € je Tagewerk (Gründung aus ALG II)
Gründungszuschuss: aus ALG I (Restanspruch 150 Tage) 6 Monate indiv. Arbeitslosengeld zzgl. 300 € Sozialversicherungspauschale zzgl. 9 Monate 300 € Sozialversicherungspauschale
Einstiegsgeld: aus ALG II abh. Von Dauer der Arbeitslosigkeit (max. 12 Monate) Zuschüsse/Darlehen max. 5000 € für Sachgüter, Beratung und Schulung
Mikrokredite: 5.000 und 25.000 € Darlehen durch Mikrofinanzinstitute Investitionen und Betriebsmittelbedarf von Kleingründungen
ERP – Gründerkredit Startgeld: Darlehen bis zu 100.000 € für Existenzgründer und junge Unternehmen Vergabe nach dem Hausbankprinzip 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
Gründercoaching Deutschland: Zuschüsse für Gründungsberatung Zuschuss 50 % max. 400 € je Tagewerk Zuschuss 75 % max. 600 € je Tagewerk (u.a. neue Bundesländer) Zuschuss 90 % max. 720 € je Tagewerk (Gründung aus ALG II)