Bildungsurlaub bei B.I.E.K.
Was ist Bildungsurlaub?
Wer kann Bildungsurlaub nehmen?
Was fällt alles darunter, und wann darf der Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?
Antworten von Kirsten Wegweht, VHS Marburg-Biedenkopf.
Quelle: ZDF-Mediathek
Bildungsurlaub nehmen – Wer hat Anspruch?
ZDF Sendung WISO vom 20.03.2023
Quelle: ZDF-Mediathek
Bildungsurlaub
Für unsere Seminare und Ausbildungen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung: Den Bildungsurlaub und den Prämiengutschein, auch Bildungsprämie genannt. Beide möchten wir Ihnen auf dieser Seite kurz vorstellen.
Ein Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern auch „Bildungszeit“ genannt) steht im Prinzip jedem*r Arbeitnehmer*in zu.
Es handelt sich dabei um einen zusätzlichen Urlaub, der Arbeitnehmern zum Zweck der beruflichen, allgemeinen oder politischen Weiterbildung gewährt wird. Da der Bildungsurlaub jedoch kein zusätzlicher Erholungsurlaub sein soll, gibt es bestimmte Bedingungen an einen Kurs, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Bis auf Bayern und Sachsen haben mittlerweile alle Bundesländer ein entsprechendes Gesetz herausgegeben, in dem sich der*die Arbeitnehmer*in über die genauen Bestimmungen informieren kann:
- Baden-Württemberg
Umfangreiche Informationen bietet auch die Weiterbildungsdatenbank Baden-Württemberg - Berlin
- Brandenburg
Umfangreiche Informationen bietet auch die Website Weiterbildung Brandenburg - Bremen
Umfangreiche Informationen bietet auch das Weiterbildungsportal für Bremen und Bremerhaven - Hamburg
Die Suche nach Bildungsurlauben ist zum Beispiel im Kursportal Hamburg möglich - Hessen
Die Suche nach Bildungsurlauben ist zum Beispiel unter Weiterbildung-Hessen oder unter Arbeitswelt Hessen möglich - Mecklenburg-Vorpommern
Umfangreiche Informationen bietet auch die Website Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und die Weiterbildungsdatenbank Mecklenburg-Vorpommern - Niedersachsen
- Nordrhein Westfalen
- Rheinland-Pfalz
Umfangreiche Informationen bietet auch das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz - Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Weitere Informationen bietet das Infoblatt „5 Schritte zur Bildungsfreistellung“ und die häufig gestellten Fragen - Thüringen
Außerdem sind Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds möglich
Fragen zum Bildungsurlaub
Wer hat Anspruch auf einen Bildungsurlaub?
Anspruch auf einen Bildungsurlaub hat jeder Arbeitnehmer, der in der freien Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst beschäftigt ist – Ausnahmen gibt es jedoch für Beamte, Richter, Soldaten und Zivildienstleistende. Die Voraussetzung um einen Bildungsurlaub zu beantragen, ist ein seit mindestens 6 Monaten bestehendes Arbeitsverhältnis und natürlich die Anerkennung des jeweiligen Weiterbildungsträgers und der jeweiligen Veranstaltung. Unsere Seminare sind in fast allen Bundesländern anerkannt, jedoch kann es im Einzelfall kleine Abweichungen geben. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
Was ist noch wichtig?
Einen Bildungsurlaub können Sie natürlich nicht von heute auf morgen nehmen, sondern Sie müssen diesen 6 bis 8 Wochen vorher beim Arbeitgeber beantragen. Die Unterlagen, die Sie für die Beantragung bei Ihrem Arbeitgeber benötigen, finden Sie auf der Seite des jeweiligen Seminars fertig vorbereitet zum Herunterladen jeweils unter „Arbeitgeberunterlagen” bzw. in der Sparte „Fachausbildungen“ unter „Weitere wichtige Infos/Bildungsurlaub“.
Können auch Online-Seminare als Bildungsurlaub anerkannt werden?
Ja, es gibt Möglichkeiten. Die Landesregierung von NRW hat am 14. April 2020 das sog. COVID-19-Bewältigungsgesetz vorgelegt, das Online-Bildungsurlaube bis Ende 2021 ermöglicht, „sofern die Angebote nachweislich einen entsprechenden Zeitrahmen umfassen.“ Doch auch in anderen Bundesländern gibt es Möglichkeiten. Mehr dazu auf der Website unseres Partners „Bildungsurlaub.de“: Seminare, Informationen, Tipps und praktische Hilfen zum Thema Bildungsurlaub.
Bildungsgutscheine und andere Möglichkeiten für Förderungen von beruflichen Weiterbildungen
Die Programme der Bildungsprämie sind zwar am 31.12.2021 ausgelaufen, nichtsdestotrotz gibt es weiterhin einige Möglichkeiten für Erwerbslose, Geringverdiener*innen aber auch für andere Erwerbstätige und Gründer*innen, spezielle Förderungen für berufliche Weiterbildungen zu erhalten.
Deswegen haben wir Ihnen im Folgenden einige Links aufgelistet (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), auf denen Sie Informationen zu bestehenden Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungen und Förderungen für Existenzgrüner*innen finden können.
Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungen:
Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit, z.B. durch einen Bildungsgutschein oder eine Weiterbildungsprämie
Einen umfassenden Überblick über die Förderprogramme des Bundes und der Länder bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die sämtliche Bereiche und Zielgruppen abdeckt
Der Deutsche Bildungsserver stellt umfassende Informationen sowohl zur berufsbezogenen Weiterbildung als auch zur Bildung im Lebenslauf bereit
Die Suchmaschine für Weiterbildung stellt umfassende Informationen zu möglichen Förderungen bereit; außerdem kann sowohl thematisch als auch geografisch nach passenden Weiterbildungen gesucht werden
Des Weiteren gibt es in jedem Bundesland spezifische Förderungen für eine berufliche Weiterbildung; auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind alle Bundesländer aufgelistet und entsprechend verlinkt
Förderungsmöglichkeiten für Existenzgründer:
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW: Zuschüsse für Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe; zwischen 50 und 80 % des Tagewerksatzes, maximal 6 Beratertage à 400 bis 720 € pro Beratertag
Gründungszuschuss: In bestimmten Fällen kann die Agentur für Arbeit beim Start in die Selbstständigkeit mit einem Gründungszuschuss helfen
Einstiegsgeld: Wer Bürgergeld erhält (vormals ALG II) kann durch das sogenannte Einstiegsgeld von der Agentur für Arbeit beim Start in die Selbstständigkeit gefördert werden
Mikrokredite: Der Mikrokreditfonds Deutschland gewährt unter bestimmten Voraussetzungen bei der Existenzgündung oder -festigung von Kleinunternehmen Mikrokredite; je nach Situation kann der Erstkredit dabei 1.000,- €, 5.000,- € oder auch 10.000,- € betragen
ERP – Gründerkredit Startgeld: Mit diesem Startgeld kann eine Existenzgründung oder -festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung finanziert und gefördert werden; maximal sind dabei bis zu 125.000 € Kredit möglich
Auf der Website „Deutschland startet – Die Initiative für Existenzgründer“ erhalten Gründer*innen umfassende Informationen zu allen Themen der Selbstständigkeit und natürlich über die möglichen Fördermittel in den jeweiligen Bundesländern
Die Website „Für Gründer“ informiert ebenfalls umfassend über mögliche Förderungen und den Gründungszuschuss
Seien auch Sie dabei und informieren Sie sich noch heute über Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub oder eine Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung
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