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Bildungsurlaub in Berlin

In Berlin haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Arbeitszeit gemäß dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz das Recht auf Bildungsurlaub. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer in Vollzeit als auch in Teilzeit. Weitere Informationen zum Berliner Bildungsurlaubsgesetz finden Sie auf dem Portal der Stadt Berlin: https://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit/

Seit 2021 heißt der Bildungsurlaub in Berlin übrigens Bildungszeit. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen:

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in Berlin?

Anspruch auf Bildungsurlaub in Berlin haben Arbeitnehmende mit Arbeitsplatz in Berlin und Auszubildende.

Achtung: Beamte sind von dieser Regelung ausgenommen! Für diese gelten die Sonderurlaubsregelungen des Bundeslandes.

Um in Berlin Bildungsurlaub zu bekommen müssen zwei Voraussetzung erfüllt sein: Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen und das Unternehmen muss mindestens zwanzig Mitarbeiter aufweisen.

Hat ein Betrieb weniger als zwanzig Mitarbeiter brauchen Vorgesetzte den Beschäftigten keinen Bildungsurlaub gewähren, können das aber dennoch aus Kulanzgründen machen.

Wie sieht dieser Anspruch auf Bildungsurlaub Berlin aus? Wie viele Tage Bildungszeit können mir gewährt werden?

Das hängt ganz von der individuellen Arbeitszeit ab. Vollzeitbeschäftigte, die fünf Tage die Woche arbeiten, haben auch einen Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit. Bei Beschäftigten, die mehr oder weniger Tage arbeiten, erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.

Auszubildende können in Berlin Bildungsurlaub für zehn Tage innerhalb von zwei Jahren erhalten.

Darf ich meinen Anspruch auf Bildungsurlaub auch in das Folgejahr mitnehmen?

Ja, das ist möglich. Der Anspruch auf Bildungsurlaub in Berlin wird dann zusammengefasst und man erhält zehn Tage innerhalb von zwei Jahren. Allerdings muss die Übertragung ins Folgejahr rechtzeitig genehmigt werden, da nicht in Anspruch genommene Bildungszeit aus vergangenen Jahren verfällt.

Welche Kurse darf ich besuchen?

Für den Bildungsurlaub Berlin dürfen Weiterbildungen, Seminare oder Kurse besucht werden, die der beruflichen Weiterbildung, der politischen Bildung oder der Stärkung eines Ehrenamtes dienen. Bildungsveranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung müssen Kenntnisse für den ausgeübten Beruf vermitteln, wobei diese Kenntnisse allerdings nicht zwingend zum Aufgabenfeld gehören müssen, jedoch im Beruf oder im Tätigkeitsbereich verwendet werden sollten. Dabei muss auch ein Mindestnutzen für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber zu erkennen sein.

Deswegen gehören beispielsweise Seminare zur Stressbewältigung (worunter auch Yoga- oder Qigong-Kurse fallen) oder ein Resilienztraining dazu, weil diese relevante Kenntnisse zum besseren Umgang mit Stress vermitteln, die dann im Arbeitsleben eingesetzt werden können.

Wo darf der Bildungsurlaub Berlin stattfinden?

Hier gibt es keinerlei Beschränkungen. Der Bildungsurlaub Berlin darf entweder in Berlin selber stattfinden, in den anderen Bundesländern oder auch im Ausland.

Ist in Berlin Bildungsurlaub auch als Online-Seminar möglich?

Das muss leider ganz klar verneint werden, da das Berliner Bildungszeitgesetz Bildungsurlaub im Online-Format nicht vorsieht.

Welche Formalitäten und Termine müssen für den Bildungsurlaub in Berlin eingehalten werden?

Der Antrag sollte so früh wie möglich, spätestens jedoch sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber gestellt werden.

Außerdem ist der Anerkennungsbescheid der zuständigen Senatsverwaltung beziehungsweise bei als anerkannt geltenden Veranstaltungen im Sinne des § 10 (5) oder § 10 (6) BiZeitG die Bestätigung der entsprechenden Bildungseinrichtung vorzulegen.

Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub auch ablehnen?

Ja, der Arbeitgeber darf den Antrag auch ablehnen. Beispielsweise, wenn zwingende betriebliche Belange dem entgegenstehen oder es Freistellungsansprüche anderer Beschäftigter gibt, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.

Hat der Arbeitgeber den Antrag abgelehnt, sollte dennoch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. Eventuell ist die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Außerdem brauchen Betriebe mit weniger als zwanzig Mitarbeitern ihren Beschäftigten keinen Bildungsurlaub gewähren. Jedoch empfiehlt sich auch hier das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen, weil es eventuell andere Möglichkeiten gibt, um sich weiterzubilden.

Wie beantrage ich bei Ihnen Bildungsurlaub?

Das geht ganz einfach:

  1. Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Berlin anerkannt ist. Diese Information finden Sie beim jeweiligen Seminar unter dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ unter dem Punkt „In welchen Bundesländern ist dieses Seminar anerkannt?“
  2. In dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ finden Sie außerdem den Punkt „Arbeitgeberunterlagen“, den Sie einfach mittels des kleinen Plus-Zeichens öffnen können. Dort hinterlegt ist ein vorgefertigtes Dokument, welches Sie herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.
  3. Beachten Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs unbedingt die entsprechenden Vorlaufzeiten und die jeweiligen Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Berlin gelten.

In diesem Video erklären wir nochmal, wie die Beantragung bei uns funktioniert:

Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf: https://www.biek-ausbildung.de/kontakt/

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