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Bildungsurlaub Berlin

Bildungsurlaub Berlin: Alles was für den Bildungsurlaub wichtig ist

Bildungsurlaub Berlin – hier erhalten Sie alle Informationen zum Bildungsurlaub in Berlin. Wir informieren Sie über:

  • haben Sie Anspruch auf den Bildungsurlaub?
  • wie können Sie den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen?
  • welche Angebote bzw. Kurse dürfen gebucht werden?
  • wie finden Sie das richtige Seminar?
  • unter welchen Umständen darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?

Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Bildungsurlaub Berlin: Kurzübersicht

Was ist Bildungsurlaub?

Neben dem regulären Erholungsurlaub haben Arbeitnehmer einen gesetzlich verankerten Anspruch auf jährlichen Bildungsurlaub, währenddessen ihnen ihr Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt wird.

Wer hat Anspruch?

  • Arbeitnehmende mit Arbeitsplatz in Berlin
  • Keine Beamte

Um in Berlin Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben, ist es eine Voraussetzung, dass man mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis steht.

Wie viel Anspruch habe ich?

Bei Vollbeschäftigung: 5 Tage pro Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
Zusammenfassung möglich: 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
Auszubildende: 5 Tage pro Ausbildungsjahr

Was darf ich buchen?

Weiterbildungen, Seminare oder Kurse, die der persönlichen, beruflichen oder politischen Bildung oder der Stärkung eines Ehrenamtes dienen. Z.B. Yoga-Kurse, Entspannungsseminare, Kommunikationsseminare, Sprachkurse uv.m

Veranstaltungsort

Der Bildungsurlaub darf in Berlin, in anderen Bundesländern und auch im Ausland stattfinden.

Wo ist der Bildungsurlaub gesetzlich geregelt?

Im Berliner Bildungsurlaubsgesetz ist der Anspruch auf Bildungsurlaub verankert.

Formalitäten und Termine

Die Antragsstellung muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer/in gestellt werden.

Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?

Bei dringenden betrieblichen Erfordernissen.
Bei Betrieben unter 20 Mitarbeiter gibt es bestimmte Sonderregelungen.

Weitere Informationen zum berliner Bildungsurlaubsgesetzes finden Sie auf dem  Portal der Stadt Berlin.

Was ist Bildungsurlaub?

In Berlin haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Gemäß dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz haben alle Beschäftigten, unabhängig von ihrer Betriebsgröße oder Arbeitszeit, das Recht auf Bildungsurlaub. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer in Vollzeit als auch in Teilzeit.

Der Bildungsurlaub in Berlin kann für verschiedene Bildungsmaßnahmen genutzt werden, wie zum Beispiel Weiterbildungen, Seminare oder Kurse, die der beruflichen oder politischen Bildung oder der Wahrnehmung eines Ehrenamtes dienen. Die genauen Voraussetzungen und Regelungen für den Bildungsurlaub können jedoch je nach Art der Bildungsmaßnahme variieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Bildungsurlaub rechtzeitig gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen müssen und dass die Bildungsveranstaltung anerkannt sein muss.

Es empfiehlt sich, die konkreten Regelungen des berliner Bildungsurlaubsgesetzes zu prüfen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

ZDF Sendung WISO vom 20.03.2023
Quelle: ZDF-Mediathek

In Berlin haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Beschäftigungsverhältnis stehen, einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Für Betriebe unter 20 Beschäftigte gibt es Sonderregelungen.

Wie viel Tage Anspruch auf Bildungsurlaub?

In Berlin haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf insgesamt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Diese fünf Tage können in der Regel zusammenhängend oder aufgeteilt genommen werden, je nach den Bedürfnissen und Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Welche Bildungsurlaube dürfen gebucht werden?

In Berlin können verschiedene Arten von Bildungsveranstaltungen für den Bildungsurlaub gebucht werden. Dazu gehören zum Beispiel Seminare, Kurse, Trainings, Workshops und Fortbildungen, die der beruflichen, politischen oder Qualfizierung zur Ausübung eines Ehrenamtes dienen.

Die genauen Themen und Inhalte können vielfältig sein, solange sie den Bildungszielen und -anforderungen des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes entsprechen. Beispiele für mögliche Bildungsurlaube sind Sprachkurse, Managementseminare oder Kurse zur Persönlichkeitsentwicklung. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die Anerkennung der konkreten Bildungsveranstaltung als Bildungsurlaub zu informieren, um sicherzustellen, dass sie den entsprechenden Kriterien entspricht.

Wie kann der Bildungsurlaub beantragt werden? In drei Schritten einfach zum Bildungsurlaub

  1. Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Berlin anerkannt ist.
  2. Unter „Arbeitgeberunterlagen“ finden Sie das vorgefertigten Dokument für Ihren Arbeitgeber. Einfach ausdrucken, ausfüllen und dem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Beantragen Sie den Bildungsurlaub rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber. Beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten oder Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gelten können.
  4. Bildungsurlaub genießen.

Darf der Arbeitgeber ablehnen?

Ja, wenn zwingende betriebliche Belange oder Freistellungsansprüche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen, kann der Arbeitgeber den Anspruch auf Bildungszeit verweigern.

Es gibt eine Sonderregelung für kleine Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.

Es ist ratsam, sich über die konkreten Regelungen des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes zu informieren und bei Unklarheiten oder Streitfällen gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen

Wer zahlt die Kosten?

Die Kosten für den Bildungsurlaub, wie beispielsweise die Teilnahmegebühren für Seminare oder Kurse, werden in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen. Der Arbeitgeber ist in der Regel nicht verpflichtet, die Kosten für den Bildungsurlaub zu übernehmen.

Allerdings kann es in einigen Fällen indirekte Unterstützung geben. Einige Arbeitgeber bieten beispielsweise eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Bildungsurlaubs als freiwillige Leistung an. Zudem können die Seminarkosten unter bestimmten Umständen als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden, wodurch sich indirekt eine finanzielle Entlastung ergeben kann.

Es ist ratsam, die konkreten Regelungen und Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu besprechen und gegebenenfalls auch steuerliche Aspekte mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin zu klären.

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in den entsprechenden Bundesländern haben wir für Sie zusammengestellt.

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