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Bildungsurlaub in Hamburg

In Hamburg haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Betriebsgröße oder der Arbeitszeit gemäß dem Hamburger Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG HA) grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Weitere Informationen zum Bildungsurlaub Hamburg finden Sie auch auf der Website des Bundeslandes: https://www.weiterbildung-hamburg.de/foerdermoeglichkeiten/

Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen:

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in Hamburg?

Anspruch auf den Hamburger Bildungsurlaub haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz in diesem Bundesland haben; ebenso Auszubildende.

Achtung: Das Hamburger Bildungsurlaubsgesetz gilt nicht für Beamte und Beamtinnen.

Um den Bildungsurlaub Hamburg zu beantragen, muss nur eine Voraussetzung erfüllt sein: Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Wie sieht der Anspruch des Hamburger Bildungsurlaubs aus? Wie viele Tage können mir gewährt werden?

Jeder Arbeitnehmer kann innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren zehn Arbeitstage von der Arbeit freigestellt werden, um an einer anerkannten Bildungsveranstaltung teilzunehmen. Wer regelmäßig mehr als fünf Tagen die Woche arbeitet, erhöht die Freistellungsdauer auf zwölf Werktage; wer weniger arbeitet verringert diese entsprechend seiner Arbeitszeit.

Welche Kurse darf ich besuchen?

Für den Bildungsurlaub Hamburg dürfen Weiterbildungen, Seminare oder Kurse besucht werden, die der beruflichen oder politischen Bildung oder der Qualifikation für ein Ehrenamt dienen. Zu den beruflichen Weiterbildungen gehören beispielsweise auch Seminare zur Stressbewältigung (worunter auch Yoga- oder Qigong-Kurse fallen) oder ein Resilienztraining.

Wo darf der Bildungsurlaub Hamburg stattfinden?

Hier gibt es keinerlei Beschränkungen. Der Bildungsurlaub darf entweder in Hamburg selber stattfinden, in den anderen Bundesländern oder auch im Ausland.

Kann auch ein Online-Seminar für Hamburger Bildungsurlaub genehmigt werden?

Ja, in Hamburg ist digitaler Bildungsurlaub möglich.

Welche Formalitäten und Termine müssen eingehalten werden?

Der Antrag sollte spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber beantragt werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass die gewählte Veranstaltung als Bildungsurlaub anerkannt ist – das ist auf dem auszufüllenden Formblatt, welches vom Veranstalter bereitgestellt wird, angegeben.

Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub auch ablehnen?

Ja, der Arbeitgeber darf den Antrag auch ablehnen. Beispielsweise bei zwingenden betrieblichen Belangen oder wenn Urlaubswünsche von anderen Mitarbeitenden aus sozialen Gründen Vorrang haben.

Musste der Arbeitgeber einen Bildungsurlaub aus zwingenden Gründen ablehnen, ist er dazu verpflichtet, den Anspruch auf Bildungsurlaub auf das darauffolgende Kalenderjahr beziehungsweise bei Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung auf den folgenden Zweijahreszeitraum zu übertragen.

Wie beantrage ich bei Ihnen Bildungsurlaub?

Das geht ganz einfach:

  1. Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Hamburg anerkannt ist. Diese Information finden Sie beim jeweiligen Seminar unter dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ unter dem Punkt „In welchen Bundesländern ist dieses Seminar anerkannt?“
  2. In dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ finden Sie außerdem den Punkt „Arbeitgeberunterlagen“, den Sie einfach mittels des kleinen Plus-Zeichens öffnen können. Dort hinterlegt ist ein vorgefertigtes Dokument, welches Sie herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.
  3. Beachten Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs unbedingt die entsprechenden Vorlaufzeiten und die jeweiligen Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Hamburg gelten.

In diesem Video erklären wir nochmal, wie die Beantragung bei uns funktioniert:

Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf: https://www.biek-ausbildung.de/kontakt/

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