Bildungsurlaub in Branderburg
Bildungsurlaub in Brandenburg
- Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in Brandenburg?
- Wie sieht dieser Anspruch aus?
- Welche Kurse darf ich besuchen?
- Wo darf der Bildungsurlaub Brandenburg stattfinden?
- Kann auch ein Online-Seminar genehmigt werden?
- Welche Formalitäten und Termine müssen für die Bildungsfreistellung Brandenburg eingehalten werden?
- Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub auch ablehnen?
- Wie beantrage ich bei Ihnen Bildungsurlaub?
In Brandenburg haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Betriebsgröße oder der Arbeitszeit gemäß dem Brandenburgischem Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das Verfahren zur Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung ergibt sich aus den Bestimmungen des Brandenburgisches Weiterbildungsgesetzes §§ 14 – 26. Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in Brandenburg finden Sie auch auf der Website des Bundeslandes: https://mbjs.brandenburg.de/bildung/lebenslanges-lernen/bildungsfreistellung-bildungsurlaub.html.
Der Bildungsurlaub wird in Brandenburg üblicherweise Bildungsfreistellung genannt. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen:
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in Brandenburg?
Anspruch auf die Bildungsfreistellung Brandenburg haben alle Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz in diesem Bundesland haben, also zum Beispiel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende und in Heimarbeit Beschäftigte.
Achtung: Beamt*innen, Soldat*innen und Richter*innen haben keinen Anspruch auf den Bildungsurlaub Brandenburg.
Um den Bildungsurlaub Brandenburg zu beantragen, muss nur eine Voraussetzung erfüllt sein: Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.
Wie sieht dieser Anspruch auf Bildungsurlaub in Brandenburg aus? Wie viele Tage Bildungsfreistellung können mir gewährt werden?
Das hängt ganz von der individuellen Arbeitszeit ab. Vollzeitbeschäftigte, die fünf Tage die Woche arbeiten, haben einen Anspruch auf zehn Tage Bildungsurlaub in einem Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Bei Beschäftigten, die mehr oder weniger Tage arbeiten, erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
Die Zweijahresfrist für die Bildungsfreistellung Brandenburg beginnt mit der erstmaligen Inanspruchnahme dieser Freistellung.
Auszubildende können bis zu fünf Tage Bildungsurlaub pro Ausbildungsjahr genehmigt bekommen.
Achtung: Nicht in Anspruch genommener Bildungsurlaub verfällt und kann auch nicht in anderer Weise ausgeglichen werden!
Welche Kurse darf ich besuchen?
Für den Bildungsurlaub Brandenburg dürfen berufliche, politische oder kulturelle Weiterbildungen, die eine staatliche Anerkennung zur Bildungsfreistellung im Land Brandenburg aufweisen, besucht werden. Zu den beruflichen Weiterbildungen werden beispielsweise auch Seminare zur Stressbewältigung (worunter auch Yoga- oder Qigong-Kurse fallen) oder Resilienztraining gezählt.
Wo darf der Bildungsurlaub Brandenburg stattfinden?
Hier gibt es keinerlei Beschränkungen. Die Bildungsfreistellung Brandenburg darf entweder in Brandenburg selber stattfinden, in den anderen Bundesländern oder auch im Ausland.
Kann auch ein Online-Seminar genehmigt werden?
Das muss leider ganz klar verneint werden. Der digitale Bildungsurlaub war ausschließlich im Rahmen der Corona-Pandemie nur bis Ende 2022 offiziell zugelassen gewesen.
Welche Formalitäten und Termine müssen für die Bildungsfreistellung Brandenburg eingehalten werden?
Der Antrag sollte spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass die gewählte Veranstaltung für die Bildungsfreistellung anerkannt ist – das ist auf dem auszufüllenden Formblatt, welches vom Veranstalter bereitgestellt wird, angegeben.
Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub auch ablehnen?
Ja, der Arbeitgeber darf den Antrag auch ablehnen. Beispielsweise bei zwingenden betrieblichen Belangen, bei vorrangigen Urlaubsansprüchen anderer Beschäftigter oder wenn bei Kleinbetrieben bereits ein bestimmter Gesamtumfang geltend gemachter Ansprüche auf Bildungsfreistellung besteht.
Diese Ablehnung ist dem oder der Beschäftigten innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung unter Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen.
Des Weiteren ist der Arbeitgeber im Falle einer Ablehnung verpflichtet, dem Beschäftigten die Freistellung zu einem anderen Zeitpunkt bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres zu gewähren.
Wie beantrage ich bei Ihnen Bildungsurlaub?
Das geht ganz einfach:
- Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Brandenburg anerkannt ist. Diese Information finden Sie beim jeweiligen Seminar unter dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ unter dem Punkt „In welchen Bundesländern ist dieses Seminar anerkannt?“
- In dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ finden Sie außerdem den Punkt „Arbeitgeberunterlagen“, den Sie einfach mittels des kleinen Plus-Zeichens öffnen können. Dort hinterlegt ist ein vorgefertigtes Dokument, welches Sie herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.
- Beachten Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs unbedingt die entsprechenden Vorlaufzeiten und die jeweiligen Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Brandenburg gelten.
In diesem Video erklären wir nochmal, wie die Beantragung bei uns funktioniert:
Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf: https://www.biek-ausbildung.de/kontakt/