Bildungsurlaub in Bremen
Bildungsurlaub in Bremen
- Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in Bremen?
- Wie sieht dieser Anspruch aus?
- Welche Kurse darf ich besuchen?
- Wo darf der Bildungsurlaub Bremen stattfinden?
- Kann auch ein Online-Seminar genehmigt werden?
- Welche Formalitäten und Termine müssen für den Bildungsurlaub in Bremen eingehalten werden?
- Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub auch ablehnen?
- Wie beantrage ich bei Ihnen Bildungsurlaub?
In Bremen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Betriebsgröße oder der Arbeitszeit gemäß dem Bremischen Bildungszeitsgesetz (BremBZG) grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in Bremen finden Sie auch auf der Website des Bundeslandes: https://www.bremen.de/bildung-und-beruf/fort-und-weiterbildung/bildungszeit
Der Bildungsurlaub wird in Bremen üblicherweise Bildungszeit genannt. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen:
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in Bremen?
Anspruch auf die Bildungszeit Bremen haben alle Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz in diesem Bundesland haben, also zum Beispiel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Mini-Jobber, Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Personen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten und außerdem in Heimarbeit Beschäftigte.
Achtung: Das Bremische Bildungszeitgesetz gilt nicht für Beamt*innen und Richter*innen. Diese können einen entsprechenden Anspruch nach der Bremischen Urlaubsverordnung geltend machen.
Um den Bildungsurlaub Bremen zu beantragen, muss nur eine Voraussetzung erfüllt sein: Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.
Wie sieht dieser Anspruch auf Bildungszeit Bremen aus? Wie viele Tage Bildungsurlaub können mir gewährt werden?
Das hängt ganz von der individuellen Arbeitszeit ab. Vollzeitbeschäftigte, die fünf Tage die Woche arbeiten, haben einen Anspruch auf zehn Tage Bildungsurlaub in einem Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Bei Beschäftigten, die mehr oder weniger Tage arbeiten, erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
Achtung: Eine Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Bildungszeittagen auf den folgenden Zweijahreszeitraum ist nicht möglich!
Welche Kurse darf ich besuchen?
Für den Bildungsurlaub Bremen dürfen Weiterbildungen, Seminare oder Kurse besucht werden, die der politischen, beruflichen oder allgemeinen Bildung dienen. Zu den beruflichen beziehungsweise allgemeinen Weiterbildungen gehören damit beispielsweise auch Seminare zur Stressbewältigung (worunter auch Yoga- oder Qigong-Kurse fallen) oder Resilienztraining.
Weil in Bremen bereits Kurse von einem Tag als Bildungsurlaub anerkannt werden können, gibt es zudem bestimmte Regelungen die Unterrichtsstunden betreffend: Eintägige Veranstaltungen müssen mindestens acht Unterrichtsstunden und mehrtägige Veranstaltungen durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden täglich aufweisen, wobei eine Unterrichtsstunde 45 Minuten lang sein sollte.
Wo darf der Bildungsurlaub Bremen stattfinden?
Hier gibt es keinerlei Beschränkungen. Die Bildungszeit Bremen darf entweder in Bremen selber stattfinden, in den anderen Bundesländern oder auch im Ausland.
Kann auch ein Online-Seminar für die Bildungszeit Bremen genehmigt werden?
Ja, digitaler Bildungsurlaub ist in Bremen möglich. Das war bereits vor Corona der Fall, da die Kompetenzstärkung der Angestellten im Fokus steht und nicht die didaktische Methode.
Allerdings müssen folgende Voraussetzungen für den Bildungsurlaub, der als Onlinekurse stattfindet, erfüllt sein: Die Anzahl der Unterrichtsstunden muss 30 Wochenlektionen betragen und die Anwesenheit der Teilnehmenden muss nachvollzogen werden können, zum Beispiel durch ein Protokoll, eine Kamera, regelmäßige Interaktionen oder andere Möglichkeiten.
Welche Formalitäten und Termine müssen für den Bildungsurlaub in Bremen eingehalten werden?
Der Antrag sollte spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass die gewählte Veranstaltung als Bildungszeitveranstaltung anerkannt ist – das ist auf dem auszufüllenden Formblatt, welches vom Veranstalter bereitgestellt wird, angegeben.
Nach erfolgreich absolvierter Bildungszeit erhalten alle Teilnehmer vom Veranstalter eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss dem Arbeitgeber beziehungsweise der Arbeitgeberin vorgelegt werden.
Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub auch ablehnen?
Ja, der Arbeitgeber darf den Antrag auch ablehnen. Beispielsweise bei zwingenden betrieblichen Belangen oder wenn Urlaubswünsche von anderen Mitarbeitenden aus sozialen Gründen Vorrang haben.
Diese Ablehnung muss der oder dem Beschäftigten so früh wie möglich – in der Regel innerhalb einer Woche nach Antragstellung – mitgeteilt werden.
Außerdem gibt es bei folgendem Personenkreis zeitliche Einschränkungen für den Bildungsurlaub in Bremen: Lehrer und Lehrerinnen, Sozialpädagog*innen im schulischen Bereich, sonstige Lehrkräfte, Professor*innen und andere, an Hochschulen hauptberuflich selbstständig Lehrende dürfen Bildungszeit nur in der unterrichts- oder veranstaltungsfreien Zeit nehmen.
Wie beantrage ich bei Ihnen Bildungsurlaub?
Das geht ganz einfach:
- Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Bremen anerkannt ist. Diese Information finden Sie beim jeweiligen Seminar unter dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ unter dem Punkt „In welchen Bundesländern ist dieses Seminar anerkannt?“
- In dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ finden Sie außerdem den Punkt „Arbeitgeberunterlagen“, den Sie einfach mittels des kleinen Plus-Zeichens öffnen können. Dort hinterlegt ist ein vorgefertigtes Dokument, welches Sie herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.
Achtung: Achten Sie darauf, dass Sie die speziellen Arbeitgeberunterlagen für das Bundesland Bremen herunterladen! - Beachten Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs unbedingt die entsprechenden Vorlaufzeiten und die jeweiligen Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Bremen gelten.
In diesem Video erklären wir nochmal, wie die Beantragung bei uns funktioniert:
Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf: https://www.biek-ausbildung.de/kontakt/.