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Bildungsurlaub in Niedersachsen

In Niedersachsen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Betriebsgröße oder der Arbeitszeit gemäß dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in Niedersachsen finden Sie auch auf der Website der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung: https://www.aewb-nds.de/bildungsurlaub/informationen/

Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen:

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in Niedersachsen?

Anspruch auf Bildungsurlaub Niedersachsen haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz in diesem Bundesland haben, ebenso Auszubildende.

Achtung: Das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz gilt nicht für Beamte und Beamtinnen. Diese können sich jedoch für Veranstaltungen nach der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung (Nds. SUrlV0) freistellen lassen.

Um den Bildungsurlaub Niedersachsen zu beantragen, muss nur eine Voraussetzung erfüllt sein: Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Wie sieht der Anspruch von Bildungsurlaub aus? Wie viele Tage können mir gewährt werden?

Vollzeitbeschäftigte können fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr beantragen. Arbeitet der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin regelmäßig an mehr oder an weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche, so verlängert oder vermindert sich der Anspruch entsprechend.

Wurde der Bildungsurlaubsanspruch des vorangegangenen Kalenderjahres nicht geltend gemacht beziehungsweise nicht ausgeschöpft, kann dieser im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden. Bei Zustimmung des Arbeitgebers können auch beide Bildungsurlaubsansprüche (also der vom vorangegangenen und der vom laufenden Kalenderjahr) geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer hätte dann also insgesamt zehn Tage Bildungsurlaub. Das geht allerdings nur, wenn beide Ansprüche zusammen geltend gemacht werden.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an Schulen oder Hochschulen müssen den Bildungsurlaub in den Ferien beziehungsweise der vorlesungsfreien Zeit nehmen.

Welche Kurse darf ich besuchen?

Für den Bildungsurlaub in Niedersachsen dürfen Weiterbildungen, Seminare oder Kurse besucht werden, die der beruflichen, politischen oder allgemeinen Bildung oder der Aus- oder Fortbildung in einem Ehrenamt oder Nebenberuf dienen. Zu den beruflichen und allgemeinen Weiterbildungen gehören beispielsweise auch Seminare zur Stressbewältigung (worunter auch Yoga- oder Qigong-Kurse fallen) oder ein Resilienztraining.

Die Veranstaltungen müssen von der AEWB, der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung in Niedersachsen, anerkannt worden sein und dürfen nicht unter §11 des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes fallen.

Wo darf der Bildungsurlaub Niedersachsen stattfinden?

Hier gibt es keinerlei Beschränkungen. Der Bildungsurlaub darf entweder in Niedersachsen selber stattfinden, in den anderen Bundesländern oder auch im Ausland.

Kann in Niedersachsen Bildungsurlaub auch als Online-Seminar genehmigt werden?

Ja, das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat mit Erlass vom 09.06.2022 entschieden, dass Bildungsurlaube nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz ab sofort auch in Online- oder Hybridform angeboten werden können. Allerdings müssen die Kursinhalte für eine solche Durchführung geeignet sein, das heißt, die Veranstaltung muss eine Gesamtdauer von fünf beziehungsweise mindestens drei aufeinanderfolgende Tage mit jeweils acht Unterrichtsstunden von je 45 Minuten aufweisen.

Welche Formalitäten und Termine müssen für den Bildungsurlaub in Niedersachsen eingehalten werden?

Der Antrag sollte so früh wie möglich, spätestens jedoch vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin schriftlich oder elektronisch mit dem konkreten Datum beim Arbeitgeber eingereicht werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass die gewählte Veranstaltung als Bildungsurlaub anerkannt ist – das ist auf dem auszufüllenden Formblatt, welches vom Veranstalter bereitgestellt wird, angegeben.

Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub auch ablehnen?

Ja, der Arbeitgeber darf den Antrag auch ablehnen. Beispielsweise bei zwingenden betriebliche oder dienstliche Belangen oder wenn Erholungswünsche anderer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, denen unter sozialen Gesichtspunkten eine Verlegung des Erholungsurlaubs nicht zuzumuten ist, dem entgegenstehen. Bei der Gewährung des Bildungsurlaubs haben diejenigen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen den Vorrang, die im Verhältnis zu den übrigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen Bildungsurlaub in geringerem Umfang in Anspruch genommen haben.

Außerdem darf der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin den Bildungsurlaub ablehnen, sobald die Gesamtzahl der Arbeitstage, die im laufenden Kalenderjahr von den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen für Zwecke des Bildungsurlaubs nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz in Anspruch genommen worden sind, das Zweieinhalbfache der Zahl der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die am 30. April des laufenden Jahres bildungsurlaubsberechtigt waren, erreicht hat.

Auszubildenden darf Bildungsurlaub nur abgelehnt werden, wenn besondere betriebliche oder dienstliche Ausbildungsmaßnahmen dem entgegenstehen.

Hat der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die rechtzeitig mitgeteilte Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung nicht spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich abgelehnt, so gilt der Bildungsurlaub als bewilligt.

Musste der Arbeitgeber einen Bildungsurlaub aus zwingenden Gründen ablehnen, ist er dazu verpflichtet, den Anspruch auf Bildungsurlaub auf das darauffolgende Kalenderjahr zu übertragen.

Wie beantrage ich bei Ihnen Bildungsurlaub?

Das geht ganz einfach:

  1. Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Niedersachsen anerkannt ist. Diese Information finden Sie beim jeweiligen Seminar unter dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ unter dem Punkt „In welchen Bundesländern ist dieses Seminar anerkannt?“
  2. In dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ finden Sie außerdem den Punkt „Arbeitgeberunterlagen“, den Sie einfach mittels des kleinen Plus-Zeichens öffnen können. Dort hinterlegt ist ein vorgefertigtes Dokument, welches Sie herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.
  3. Beachten Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs unbedingt die entsprechenden Vorlaufzeiten und die jeweiligen Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Niedersachsen gelten.

In diesem Video erklären wir nochmal, wie die Beantragung bei uns funktioniert:

Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf: https://www.biek-ausbildung.de/kontakt/

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Deswegen haben wir auch in diesem Jahr wieder einen besonderen Adventskalender für Sie gestaltet. Statt Schokolade setzen wir auf Wissen gepaart mit einem Gewinn pro Türchen.

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