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Bildungsurlaub in Thüringen

In Thüringen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Arbeitszeit gemäß des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes (ThürBfG) grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der entsprechenden Website des Bundeslandes: http://www.bildungsfreistellung.de/

Der Bildungsurlaub wird in Thüringen auch Bildungsfreistellung genannt. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen:

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in Thüringen?

Anspruch auf Bildungsfreistellung Thüringen haben alle Arbeitnehmer und Auszubildende, soweit deren Arbeitsstätten in Thüringen liegen oder die jeweiligen Arbeitgeber den Betriebssitz in Thüringen haben.

Beamte im Sinne des Paragraph 1 des Thüringer Beamtengesetzes und Richter im Sinne des Paragraph 2, Absatz 1 des Thüringer Richtergesetzes sind ebenfalls berechtigt, eine Bildungsfreistellung in Anspruch zu nehmen.

Um Bildungsurlaub zu beantragen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Das Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen und das Unternehmen muss über mindestens fünf Beschäftigte verfügen.

Hat ein Unternehmen weniger als fünf Mitarbeiter brauchen Vorgesetzte den Beschäftigten keinen Bildungsurlaub zu gewähren, können das aber dennoch aus Kulanzgründen machen.

Wie sieht der Anspruch von Bildungsfreistellung Thüringen aus? Wie viele Tage können mir gewährt werden?

Der Anspruch auf Bildungsurlaub in Thüringen beläuft sich bei Vollzeitbeschäftigten grundsätzlich auf fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, steigert oder verringert sich der Anspruch entsprechend.

Auszubildende haben einen Anspruch auf drei Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Allerdings darf die Freistellung nicht während der schulischen Ausbildung erfolgen.

Wichtig: Beschäftigte mit Lehraufgaben an Hochschulen und Beschäftigte an Schulen, die mit der Unterrichtung oder Betreuung von Schülern betraut sind, dürfen nur während der vorlesungsfreien oder unterrichtsfreien Zeit Bildungsurlaub nehmen.

Darf ich meinen Anspruch auch in das Folgejahr mitnehmen?

Ja, das kann einmalig durch eine Beantragung vom Arbeitnehmer geschehen, jedoch nur, wenn der Arbeitgeber eine im laufenden Kalenderjahr beantragte Bildungsfreistellung abgelehnt oder seine Zustimmung zurückgezogen hat. Eine generelle Übertragung des Bildungsfreistellungsanspruchs ins Folgejahr ist also nicht möglich.

Auch bei Auszubildenden kann eine Übertragung auf Antrag einmalig in das folgende Kalenderjahr erfolgen. Hier ist auch eine generelle Übertragung ins Folgejahr möglich, sofern der Anspruch nicht ausgeschöpft wurde.

Welche Kurse darf ich besuchen?

Für den Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein dürfen Weiterbildungen, Seminare oder Kurse besucht werden, die der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung dienen. Zur arbeitsweltbezogenen Weiterbildung gehören übrigens zum Beispiel auch Seminare zur Stressbewältigung (worunter auch Yoga- oder Qigong-Kurse fallen) oder ein Resilienztraining.

Wo darf der Bildungsurlaub Thüringen stattfinden?

Hier gibt es keinerlei Beschränkungen. Der Bildungsurlaub darf entweder in Thüringen selber stattfinden, in den anderen Bundesländern oder auch im Ausland.

Kann der Bildungsurlaub in Thüringen auch als Online-Seminar genehmigt werden?

Ja, das ist möglich. Allerdings muss die Online-Veranstaltung die Mindeststundenzahl einhalten und außerdem muss die ordnungsgemäße Teilnahme vom Veranstalter nachgewiesen werden können.

Welche Formalitäten und Termine müssen für die Bildungsfreistellung in Thüringen eingehalten werden?

Der Antrag sollte vom Arbeitnehmer so früh wie möglich, spätestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung schriftlich an den Arbeitgeber übermittelt werden. Die Bescheinigung, dass es sich um eine anerkannte Bildungsveranstaltung handelt, sollte beigelegt werden.

Arbeitnehmer haben dem Arbeitgeber zudem die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme nach deren Abschluss nachzuweisen.

Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsfreistellung auch ablehnen?

Ja, der Arbeitgeber darf den Antrag bei Vorliegen von mindestens einem der folgenden Gründe auch ablehnen:

  • der Anspruch wurde nicht mindestens acht Wochen vor der Bildungsveranstaltung schriftlich von Arbeitnehmer geltend gemacht
  • es stehen dringende betriebliche Belange der Bildungsfreistellung entgegen
  • der Betrieb befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • bereits genehmigte Urlaubsanträge anderer Beschäftigten stehen der Bildungsfreistellung entgegen
  • wenn in Unternehmen mit fünf bis 25 Beschäftigten bereits fünf Freistellungstage im Jahr genehmigt oder genommen wurden
  • wenn in Unternehmen mit 26 bis 50 Beschäftigten bereits zehn Prozent der jährlich möglichen Freistellungstage genehmigt oder genommen wurden
  • wenn in Unternehmen mit über 50 Beschäftigten bereits zwanzig Prozent der jährlich möglichen Freistellungstage genehmigt oder genommen wurden

Im Falle einer Ablehnung muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten diese Entscheidung spätestens vier Wochen nach Antragstellung schriftlich mitteilen und dabei auch die geltend gemachten Gründe erläutern. Verfällt diese Frist, erfolgt die Ablehnung nicht schriftlich oder ohne Angabe von Gründen, so gilt die Zustimmung zur Bildungsfreistellung als erteilt.

Wie beantrage ich bei Ihnen Bildungsurlaub?

Das geht ganz einfach:

  1. Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Thüringen anerkannt ist. Diese Information finden Sie beim jeweiligen Seminar unter dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ unter dem Punkt „In welchen Bundesländern ist dieses Seminar anerkannt?“
  2. In dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ finden Sie außerdem den Punkt „Arbeitgeberunterlagen“, den Sie einfach mittels des kleinen Plus-Zeichens öffnen können. Dort hinterlegt ist ein vorgefertigtes Dokument, welches Sie herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.
  3. Beachten Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs unbedingt die entsprechenden Vorlaufzeiten und die jeweiligen Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Thüringen gelten.

In diesem Video erklären wir nochmal, wie die Beantragung bei uns funktioniert:

Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf: https://www.biek-ausbildung.de/kontakt/

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