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Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern

Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern: Alles was für den Bildungsurlaub wichtig ist

Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern – hier erhalten Sie alle Informationen zum Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern. Wir informieren Sie über:

  • haben Sie Anspruch auf den Bildungsurlaub?
  • wie können Sie den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen?
  • welche Angebote bzw. Kurse dürfen gebucht werden?
  • wie finden Sie das richtige Seminar?
  • unter welchen Umständen darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?

Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern: Kurzübersicht

Was ist Bildungsurlaub?

Neben dem regulären Erholungsurlaub haben Arbeitnehmer einen gesetzlich verankerten Anspruch auf jährlichen Bildungsurlaub, währenddessen ihnen ihr Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt wird.

Wer hat Anspruch?

  • Arbeitnehmende mit Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Beamte und  Auszubildende sind von der beruflichen Weiterbildlung ausgeschlossen

Um in Mecklenburg-Vorpommern Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben, ist es eine Voraussetzung, dass man mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis steht.

Wie viel Anspruch habe ich?

Der Anspruch auf Freistellung für die Weiterbildung besteht für zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren.

Was darf ich buchen?

Weiterbildungen, Seminare oder Kurse, die der persönlichen, beruflichen oder politischen Bildung dienen. Des Weiteren können auch Kurse gebucht werden, die der Qualifizierung für ein Ehrenamt dienen.

Wichtig ist, das die Weiterbildung vom Land Mecklenburg-Vorpommern entsprechend anerkannt ist.

Es können als z.B. Yoga-Kurse, Entspannungsseminare, Kommunikationsseminare, Sprachkurse u.v.m gebucht werden.

Veranstaltungsort

Der Bildungsurlaub darf in Mecklenburg-Vorpommern, in anderen Bundesländern  stattfinden.

Wo ist der Bildungsurlaub gesetzlich geregelt?

Im Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Formalitäten und Termine

Die Antragsstellung muss mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer/in gestellt werden.

Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?

Bei dringenden betrieblichen Erfordernissen.

Weitere Informationen zur Weiterbildung finden bei den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Sozialesan in  Mecklenburg-Vorpommern oder beim Wib e.V.

Was ist Bildungsurlaub?

In Mecklenburg-Vorpommern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Gemäß dem  Bildungsfreistellungsgesetz im Mecklenburg-Vorpommern haben alle Beschäftigten, das Recht auf Bildungsurlaub. 

Der Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern kann für verschiedene Bildungsmaßnahmen genutzt werden, wie zum Beispiel Weiterbildungen, Seminare oder Kurse, die der persönlichen, beruflichen oder politischen Bildung dienen. Des Weiteren ist auch Bildungsurlaub als Qualifikation für die Ausübung eines Ehrenamtes möglich.

Die genauen Voraussetzungen und Regelungen für den Bildungsurlaub können jedoch je nach Art der Bildungsmaßnahme variieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Bildungsurlaub rechtzeitig gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen müssen und dass die Bildungsveranstaltung anerkannt sein muss.

Es empfiehlt sich, die konkreten Regelungen des Bildungsfreistellungsgesetzes zu prüfen oder sich bei der zuständigen Behörde nach genauen Bestimmungen zu erkundigen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

ZDF Sendung WISO vom 20.03.2023
Quelle: ZDF-Mediathek

In Mecklenburg-Vorpommern haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Beschäftigungsverhältnis stehen, einen Anspruch auf Bildungsurlaub. 

Wie viel Tage Anspruch auf Bildungsurlaub?

In Mecklenburg-Vorpommern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf insgesamt zehn Arbeitstage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren

Welche Bildungsurlaube dürfen gebucht werden?

In Mecklenburg-Vorpommern können verschiedene Arten von Bildungsveranstaltungen für den Bildungsurlaub gebucht werden. Dazu gehören zum Beispiel Seminare, Kurse, Trainings, Workshops und Fortbildungen, die der beruflichen, politischen oder allgemeinen Weiterbildung dienen.

Die genauen Themen und Inhalte können vielfältig sein, solange sie den Bildungszielen und -anforderungen des  Bildungsfreistellungsgesetzes entsprechen. Beispiele für mögliche Bildungsurlaube sind Sprachkurse, Managementseminare,  oder Kurse zur Persönlichkeitsentwicklung.
Des Weiteren sind auch Kurse zur politischen Bildung oder zur Qualifikation für ein Ehrenamt möglich.

Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die Anerkennung der konkreten Bildungsveranstaltung als Bildungsurlaub zu informieren, um sicherzustellen, dass sie den entsprechenden Kriterien entspricht.

Umfangreiche Informationen bietet auch die Website Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und die Weiterbildungsdatenbank Mecklenburg-Vorpommern

Wie kann der Bildungsurlaub beantragt werden? In drei Schritten einfach zum Bildungsurlaub

  1. Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt ist.
  2. Unter „Arbeitgeberunterlagen“ finden Sie das vorgefertigten Dokument für Ihren Arbeitgeber. Einfach ausdrucken, ausfüllen und dem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Beantragen Sie den Bildungsurlaub rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber. Beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten oder Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gelten können.
  4. Bildungsurlaub genießen.

Darf der Arbeitgeber ablehnen?

Ja, in Mecklenburg-Vorpommern darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Gemäß dem  Bildungsfreistellungsgesetzt haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Beschäftigungsverhältnis stehen, einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen Anspruch zu gewähren, sofern der Bildungsurlaub rechtzeitig beantragt und die Voraussetzungen erfüllt werden.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen kann, wie zum Beispiel in Fällen von dringenden betrieblichen Belangen oder wenn der Arbeitnehmer die Anzeigepflicht nicht erfüllt hat. Diese Ausnahmen müssen jedoch im Einklang mit den Bestimmungen des  Bildungsurlaubsgesetzes (Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern) stehen.

Es ist ratsam, sich über die konkreten Regelungen des Gesetzes zu informieren und bei Unklarheiten oder Streitfällen gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Wer zahlt die Kosten?

Die Kosten für den Bildungsurlaub, wie beispielsweise die Teilnahmegebühren für Seminare oder Kurse, werden in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen. Der Arbeitgeber ist in der Regel nicht verpflichtet, die Kosten für den Bildungsurlaub zu übernehmen.

Allerdings kann es in einigen Fällen indirekte Unterstützung geben. Einige Arbeitgeber bieten beispielsweise eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Bildungsurlaubs als freiwillige Leistung an.

Des Weiteren können Arbeitgeber eine Erstattung für die Freistellung Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) beantragen.

Zudem können die Seminarkosten unter bestimmten Umständen als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden, wodurch sich indirekt eine finanzielle Entlastung ergeben kann.

Es ist ratsam, die konkreten Regelungen und Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu besprechen und gegebenenfalls auch steuerliche Aspekte mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin zu klären.

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in den entsprechenden Bundesländern haben wir für Sie zusammengestellt.

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