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Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Betriebsgröße oder der Arbeitszeit gemäß dem Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V) grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Weitere Informationen zum Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auch auf der Website der Weiterbildungsdatenbank: https://www.weiterbildung-mv.de/bildungsfreistellung-bildungsurlaub-mv.php

Der Bildungsurlaub wird in Mecklenburg-Vorpommern auch Bildungsfreistellung genannt. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen:

Wer hat Anspruch auf den Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern?

Anspruch auf einen Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern haben sowohl Beschäftigte als auch Auszubildende, die ihren Arbeitsplatz in diesem Bundesland haben. Bei Letzteren gelten bezüglich der zu besuchenden Kurse bestimmte Anforderungen (siehe unten).

Um die Bildungsfreistellung zu beantragen, muss nur eine Voraussetzung erfüllt sein: Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Wie sieht der Anspruch auf Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern aus? Wie viele Tage können mir gewährt werden?

Der Anspruch auf Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern beläuft sich auf zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Dieser Zeitraum beginnt immer mit dem 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres.

Beginnt das Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr, beläuft sich der Anspruch auf Bildungsfreistellung auf fünf Arbeitstage in diesem Kalenderjahr.

Achtung: Die Bildungsfreistellung für Lehrkräfte an Schulen als auch für wissenschaftliches Personal an Hochschulen erfolgt in der unterrichtsfreien Zeit!

Welche Kurse darf ich besuchen?

Für den Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern dürfen Weiterbildungen, Seminare oder Kurse besucht werden, die der beruflichen oder politischen Bildung oder der Qualifikation für ein Ehrenamt dienen. Zu den beruflichen Weiterbildungen werden beispielsweise auch Seminare zur Stressbewältigung (worunter auch Yoga- oder Qigong-Kurse fallen) oder Resilienztraining gezählt.

Eine Ausnahme gibt es für Auszubildende: Diese dürfen ihren Anspruch nicht für Seminare der beruflichen Weiterbildung geltend machen, sondern nur für Veranstaltungen der politischen Bildung oder der Qualifikation für ein Ehrenamt.

Wo darf der Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern stattfinden?

Hier gibt es keinerlei Beschränkungen. Der Bildungsurlaub darf entweder in Mecklenburg-Vorpommern selber stattfinden, in den anderen Bundesländern oder auch im Ausland.

Kann in Mecklenburg-Vorpommern Bildungsurlaub auch als Online-Seminar genehmigt werden?

Ja, digitaler Bildungsurlaub war bereits vor Corona möglich gewesen.

Welche Formalitäten und Termine müssen für den Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern eingehalten werden?

Der Antrag sollte so frühzeitig wie möglich, jedoch spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber eingereicht werden. Dabei sollten folgende Angaben und Nachweise erbracht werden, welche der Anbieter der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung stellt: Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung und die Information über Inhalt, Zeitraum und der durchführenden Einrichtung.

Die Arbeitnehmer müssen außerdem die Teilnahme an der anerkannten Weiterbildungsveranstaltung unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Beendigung der Veranstaltung, durch Vorlage der Teilnahmebestätigung dem Arbeitgeber nachweisen.

Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub auch ablehnen?

Ja, der Arbeitgeber darf den Antrag auch ablehnen, wobei der Personalrat bei der Entscheidung beteiligt sein muss. Gründe für die Ablehnung können beispielsweise wichtige betriebliche beziehungsweise dienstliche Belange oder Urlaubsansprüche anderer sein, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.

Sollte der Arbeitgeber gezwungen sein, die Bildungsfreistellung abzulehnen, so ist diese Entscheidung so früh wie möglich, spätestens jedoch vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung, dem jeweiligen Mitarbeiter unter Darlegung der Gründe schriftlich mitzuteilen.

Die Freistellung kann außerdem abgelehnt werden, wenn die Gesamtzahl der Arbeitstage, welche im laufenden Kalenderjahr bereits als Bildungsfreistellung genehmigt worden, über einer bestimmten Anzahl der Beschäftigen des Unternehmens liegt, wobei es auf die jeweilige Größe des Unternehmens ankommt. In Betrieben beziehungsweise Behörden mit nicht mehr als zwanzig Beschäftigten sind das das Eineinhalbfache der Zahl der Beschäftigten. Bei Unternehmen oder Behörden mit mehr als zwanzig Beschäftigten das Zweieinhalbfache.

Wie beantrage ich bei Ihnen Bildungsurlaub?

Das geht ganz einfach:

  1. Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt ist. Diese Information finden Sie beim jeweiligen Seminar unter dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ unter dem Punkt „In welchen Bundesländern ist dieses Seminar anerkannt?“
  2. In dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ finden Sie außerdem den Punkt „Arbeitgeberunterlagen“, den Sie einfach mittels des kleinen Plus-Zeichens öffnen können. Dort hinterlegt ist ein vorgefertigtes Dokument, welches Sie herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.
  3. Beachten Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs unbedingt die entsprechenden Vorlaufzeiten und die jeweiligen Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Mecklenburg-Vorpommern gelten.

In diesem Video erklären wir nochmal, wie die Beantragung bei uns funktioniert:

Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf: https://www.biek-ausbildung.de/kontakt/

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