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Bildungsurlaub in NRW

In Nordrhein-Westfalen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Arbeitszeit gemäß dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW) grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in NRW finden Sie auf der Website der Weiterbildungsberatung: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsurlaub-nrw und auf der Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mkw.nrw/weiterbildung-und-politische-bildung/allgemeine-weiterbildung/arbeitnehmerweiterbildung

Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen:

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in NRW?

Anspruch auf Bildungsurlaub NRW haben alle Beschäftigte, deren Beschäftigungsverhältnis schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen liegt; außerdem Auszubildende, wobei für diese bezüglich der zu besuchenden Kurse bestimmte Anforderungen gelten (siehe unten).

Um Bildungsurlaub zu beantragen, müssen zwei Voraussetzung erfüllt sein: Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen und der Betrieb über mindestens zehn Mitarbeiter verfügen. Hat ein Betrieb weniger als zehn Mitarbeiter brauchen Vorgesetzte den Beschäftigten keinen Bildungsurlaub zu gewähren, können das aber dennoch aus Kulanzgründen machen.

Wie sieht der Anspruch von Bildungsurlaub in NRW aus? Wie viele Tage können mir gewährt werden?

Vollzeitbeschäftigte können fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr beantragen. Arbeitet der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin regelmäßig an mehr oder an weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche, so verlängert oder vermindert sich der Anspruch entsprechend.

Wichtig: Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann – nach vorheriger frühzeitiger Beantragung – zusammengefasst werden. Damit hat ein Vollzeitbeschäftigter dann zehn Tage Bildungsurlaub in zwei Jahren.

Auszubildende haben einen Anspruch von insgesamt fünf Arbeitstagen während ihrer Berufsausbildung, die in den ersten beiden Dritteln der Ausbildung stattfinden müssen.

Welche Kurse darf ich besuchen?

Der Bildungsurlaub NRW darf zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung beziehungsweise deren Kombination in Einrichtungen der Weiterbildung erfolgen, die vom Land Nordrhein-Westfalen anerkannt sind. Zu den beruflichen Weiterbildungen gehören beispielsweise auch Seminare zur Stressbewältigung (worunter auch Yoga- oder Qigong-Kurse fallen) oder ein Resilienztraining.

Wo darf der Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen stattfinden?

Der Weiterbildungsort darf sich maximal 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt befinden. Ausnahme gelten hierbei für Veranstaltungen an Orten von Gedenkstätten oder Gedächtnisorten, die der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen.

Kann Bildungsurlaub in NRW auch als Online-Seminar stattfinden?

Ja, in Nordrhein-Westfalen ist ein Online-Bildungsurlaub möglich.

Welche Formalitäten und Termine müssen eingehalten werden?

Der Antrag mit Angaben zur Art der Weiterbildung und dem gewünschten Datum sollte so früh wie möglich, spätestens jedoch sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Dieser Mitteilung sind noch folgende Unterlagen beizufügen: Nachweis über die Anerkennung der Bildungseinrichtung und -veranstaltung als Arbeitnehmerweiterbildung, außerdem das Programm, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung ergeben.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss dieser durch eine Bescheinigung nachzuweisen.

Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub auch ablehnen?

Ja, der Arbeitgeber darf den Antrag auch ablehnen. Beispielsweise, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen.

Außerdem darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen, wenn bei einem Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bereits zehn Prozent der Mitarbeiter im laufenden Kalenderjahr freigestellt worden sind.

Muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin den Bildungsurlaub ablehnen, so muss diese Verweigerung der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer unter Angabe der Gründe innerhalb von drei Wochen nach der Antragstellung schriftlich mitgeteilt werden. Geschieht die Ablehnung nicht innerhalb dieser Frist, so gilt der Bildungsurlaub als erteilt.

Wie beantrage ich bei Ihnen Bildungsurlaub?

Das geht ganz einfach:

  1. Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Nordrhein-Westfalen anerkannt ist. Diese Information finden Sie beim jeweiligen Seminar unter dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ unter dem Punkt „In welchen Bundesländern ist dieses Seminar anerkannt?“
  2. In dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ finden Sie außerdem den Punkt „Arbeitgeberunterlagen“, den Sie einfach mittels des kleinen Plus-Zeichens öffnen können. Dort hinterlegt ist ein vorgefertigtes Dokument, welches Sie herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.
  3. Beachten Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs unbedingt die entsprechenden Vorlaufzeiten und die jeweiligen Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in NRW gelten.

In diesem Video erklären wir nochmal, wie die Beantragung bei uns funktioniert:

Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf: https://www.biek-ausbildung.de/kontakt/

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