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Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen

Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen: Alles was für den Bildungsurlaub wichtig ist

Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen – hier erhalten Sie alle Informationen zum Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen. Wir informieren Sie über:

  • haben Sie Anspruch auf den Bildungsurlaub?
  • wie können Sie den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen?
  • welche Angebote bzw. Kurse dürfen gebucht werden?
  • wie finden Sie das richtige Seminar?
  • unter welchen Umständen darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?

Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen: Kurzübersicht

Was ist Bildungsurlaub?

Neben dem regulären Erholungsurlaub haben Arbeitnehmer einen gesetzlich verankerten Anspruch auf jährlichen Bildungsurlaub, währenddessen ihnen ihr Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt wird.

Wer hat Anspruch?

  • Arbeitnehmende mit Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen
  • Auszubildende, nur politische Bildung
  • Keine Beamte

Um in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben, ist es eine Voraussetzung, dass man mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis steht.

Wie viel Anspruch habe ich?

Bei Vollbeschäftigung: 5 Tage pro Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
Zusammenfassung möglich: 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
Auszubildende: 5 Tage pro Ausbildungsjahr

Was darf ich buchen?

Weiterbildungen, Seminare oder Kurse, die der beruflichen oder politischen Bildung dienen. Auszubildene dürfen nur Seminare zur politischen Bildung besuchen

Veranstaltungen

  • Politische & Berufliche Weiterbildung
  • Mindestdauer 3 Tage zusammenhängend oder in 5 Tage in Wochen-Intervallen
  • Online-Veranstaltungen

Veranstaltungsort

Der Bildungsurlaub darf in Nordrhein-Westfalen, bzw. max 500 Km von der Landesgrenze von NRW entfernt liegen.

Wo ist der Bildungsurlaub gesetzlich geregelt?

Im nordrhein-westfälichen Bildungsurlaubsgesetz ist der Anspruch auf Bildungsurlaub verankert.

Formalitäten und Termine

Die Antragsstellung muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer/in gestellt werden.

Besonderheiten

  • Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten
  • In Betrieben bis 50 Beschäftigte gibt es Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten p.a.
  • Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung können angerechnet werden
  • Bei beruflicher Bildung: Arbeitgeber kann „einen wenigstens mittelbaren Vorteil … “ einfordern, das bedeutet, daß einen Mindestbezug des Themas des Bildungsurlaubs zur ausgeübten Tätigkeit bestehen mus

Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?

Bei dringenden betrieblichen Erfordernissen.

Weitere Informationen: Weiterbildungsberatung NRW

Was ist Bildungsurlaub?

In Nordrhein-Westfalen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Gemäß dem nord-rheinwestfälichem Bildungsurlaubsgesetz haben alle Beschäftigten,  das Recht auf Bildungsurlaub. Für Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeite gibt es Sonderreglen. Bei Betrieben von bis zu 10 Mitarbeitern beshet kein Anspruch auf Bildungsurlaub.

Der Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen kann für verschiedene Bildungsmaßnahmen genutzt werden, wie zum Beispiel Weiterbildungen, Seminare oder Kurse, die der beruflichen oder politischen Bildung dienen. Die genauen Voraussetzungen und Regelungen für den Bildungsurlaub können jedoch je nach Art der Bildungsmaßnahme variieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Bildungsurlaub rechtzeitig gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen müssen und dass die Bildungsveranstaltung anerkannt sein muss. Es empfiehlt sich, die konkreten Regelungen des nordrheinwestfälischen Bildungsurlaubsgesetzes zu prüfen oder sich bei der zuständigen Behörde nach den genauen Bestimmungen zu erkundigen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

ZDF Sendung WISO vom 20.03.2023
Quelle: ZDF-Mediathek

In Nordrhein-Westfalen haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Beschäftigungsverhältnis stehen, einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Für kleine Betriebe gibt es Sonderregelungen bzw. Ausnahmen.

Wie viel Tage Anspruch auf Bildungsurlaub?

In Nordrhein-Westfalen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf insgesamt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Diese fünf Tage können in der Regel zusammenhängend oder aufgeteilt genommen werden, je nach den Bedürfnissen und Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Welche Bildungsurlaube dürfen gebucht werden?

In Nordrhein-Westfalen können verschiedene Arten von Bildungsveranstaltungen für den Bildungsurlaub gebucht werden. Dazu gehören zum Beispiel Seminare, Kurse, Trainings, Workshops und Fortbildungen, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dienen. Die genauen Themen und Inhalte können vielfältig sein, solange sie den Bildungszielen und -anforderungen des  Bildungsurlaubsgesetzes in Nordrhein-Westfalen entsprechen. Beispiele für mögliche Bildungsurlaube sind Sprachkurse, Managementseminare,  Trainings oder Kurse zur Persönlichkeitsentwicklung. Es mus jedoch einen „Mindestbezug“ zur beruflichen Weiterbildung von mittelbaren Vorteil  geben. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die Anerkennung der konkreten Bildungsveranstaltung als Bildungsurlaub zu informieren, um sicherzustellen, dass sie den entsprechenden Kriterien entspricht.
Sie sollten frühzeitig kontakt zu Ihrem Arbeitgeber aufnehmen.

Wie kann der Bildungsurlaub beantragt werden? In drei Schritten einfach zum Bildungsurlaub

  1. Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Nordrhein-Westfalen anerkannt ist.
  2. Unter „Arbeitgeberunterlagen“ finden Sie das vorgefertigten Dokument für Ihren Arbeitgeber. Einfach ausdrucken, ausfüllen und dem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Beantragen Sie den Bildungsurlaub rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber. Beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten oder Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gelten können.
  4. Bildungsurlaub genießen.

Darf der Arbeitgeber ablehnen?

Ja, in Nordrhein-Westfalen darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Gemäß dem Nordrhein-Westfälischem Bildungsurlaubsgesetz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Beschäftigungsverhältnis stehen, einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Für kleinere Betriebe gibt es Ausnehmen und Sonderregeln. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen Anspruch zu gewähren, sofern der Bildungsurlaub rechtzeitig beantragt und die Voraussetzungen erfüllt werden.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen kann, wie zum Beispiel in Fällen von dringenden betrieblichen Belangen oder wenn der Arbeitnehmer die Anzeigepflicht nicht erfüllt hat. Diese Ausnahmen müssen jedoch im Einklang mit den Bestimmungen des  Bildungsurlaubsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen stehen.

Es ist ratsam, sich über die konkreten Regelungen des Bildungsurlaubsgesetzes zu informieren und bei Unklarheiten oder Streitfällen gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Hinweis: In Nordrhein Westfalen werden nur Träger von Bildungsurlaubsveranstaltungen von der Behörde geprüft, nicht die einzelnen Veranstaltungen. Der jeweilige Träger ist dann verpflichtet, das Seminar entsprechend dem ArbeitnehmerWeiterbildungsGesetz NRW AWbG auszurichten. 

Der Arbeirtgeber kann also  nicht die Einzelanerkennung der Veranstaltung verlangen, sondern nur die Bescheinigung über die Anerkennung des veranstaltenden Bildungsträgers und das entsprechende Seminarprogramm.

Wer zahlt die Kosten?

Die Kosten für den Bildungsurlaub, wie beispielsweise die Teilnahmegebühren für Seminare oder Kurse, werden in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen. Der Arbeitgeber ist in der Regel nicht verpflichtet, die Kosten für den Bildungsurlaub zu übernehmen.

Allerdings kann es in einigen Fällen indirekte Unterstützung geben. Einige Arbeitgeber bieten beispielsweise eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Bildungsurlaubs als freiwillige Leistung an. Zudem können die Seminarkosten unter bestimmten Umständen als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden, wodurch sich indirekt eine finanzielle Entlastung ergeben kann.

Es ist ratsam, die konkreten Regelungen und Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu besprechen und gegebenenfalls auch steuerliche Aspekte mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin zu klären.

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in den entsprechenden Bundesländern haben wir für Sie zusammengestellt.

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