06251 780 686 info@biek-ausbildung.de

Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz

Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz: Alles was für den Bildungsurlaub wichtig ist

Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz – hier erhalten Sie alle Informationen zum Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz. Wir informieren Sie über:

  • haben Sie Anspruch auf den Bildungsurlaub?
  • wie können Sie den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen?
  • welche Angebote bzw. Kurse dürfen gebucht werden?
  • wie finden Sie das richtige Seminar?
  • unter welchen Umständen darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?

Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz: Kurzübersicht

Was ist Bildungsurlaub?

Neben dem regulären Erholungsurlaub haben Arbeitnehmer einen gesetzlich verankerten Anspruch auf 10 Tage  Bildungsurlaub in zwei aufeinanderfolegnden Jahren, währenddessen ihnen ihr Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt wird.

Wer hat Anspruch?

  • Arbeitnehmende mit Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz
  • Beamt*innen, Richter*innen des Landes

Um in Rheinland-Pfalz Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben, ist es eine Voraussetzung, dass man mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis steht. In dem Betrieb müssen  mindestens fünf Beschäftigte arbeiten.

Wie viel Anspruch habe ich?

Bei Vollbeschäftigung: 5 Tage pro Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
Zusammenfassung möglich: 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
Auszubildende: 5 Tage pro Ausbildungsjahr

Was darf ich buchen?

Die Veranstaltung muss jedoch einen beruflichen oder gesellschafts-politischen Bezug haben.

Die besuchte Veranstaltung muss nach dem Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz (BFG) anerkannt sein.

Veranstaltungsort

Der Bildungsurlaub darf in Rheinland-Pfalz oder auch außerhalb des Bundeslandes durchgeführt werden

Wo ist der Bildungsurlaub gesetzlich geregelt?

Im rheinlandpfälzischen Bildungsurlaubsgesetz ist der Anspruch auf Bildungsurlaub verankert.

Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz, anderen Bundesländern oder im Ausland.

Formalitäten und Termine

Die Antragsstellung muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer/in gestellt werden.

Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?

Bei dringenden betrieblichen Erfordernissen. Wenn die Gesamtzahl, der in diesem Jahr gewährten Tage der Bildungsfreistellung, die Zahl der anspruchsberechtigten Beschäftigten erreicht hat, ist der Arbeitgeber nicht mehr zu einer Freistellung verpflichtet.

Wenn der Betrieb weniger als fünf Beschäftigte hat.

Weitere Informationen zu dem Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz finden Sie auf dem Weiterbildungsportal oder bei der Seite des Landes Rheinland-Pfalz..

Was ist Bildungsurlaub?

In Rheinland-Pfalz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Gemäß dem Rheinland-pfälzischem Bildungsurlaubsgesetz haben alle Beschäftigten, unabhängig von ihrer Betriebsgröße oder Arbeitszeit, das Recht auf Bildungsurlaub. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer in Vollzeit als auch in Teilzeit.

Der Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz kann für verschiedene Bildungsmaßnahmen genutzt werden, wie zum Beispiel Weiterbildungen, Seminare oder Kurse, die der beruflichen oder politischen Bildung dienen. Die genauen Voraussetzungen und Regelungen für den Bildungsurlaub können jedoch je nach Art der Bildungsmaßnahme variieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Bildungsurlaub rechtzeitig gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen müssen und dass die Bildungsveranstaltung anerkannt sein muss. Es empfiehlt sich, die konkreten Regelungen des Rheinlandpfälzischen Bildungsurlaubsgesetzes zu prüfen oder sich bei der zuständigen Behörde zu erkundigen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

ZDF Sendung WISO vom 20.03.2023
Quelle: ZDF-Mediathek

In Rheinland-Pfalz haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Beschäftigungsverhältnis stehen, einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Der Betrieb mus mindestens fünf Beschäftigte haben.

Wie viel Tage Anspruch auf Bildungsurlaub?

In Rheinland-Pfalz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf insgesamt zehn Arbeitstage Bildungsurlaub in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. 

Welche Bildungsurlaube dürfen gebucht werden?

In Rheinland-Pfalz können verschiedene Arten von Bildungsveranstaltungen für den Bildungsurlaub gebucht werden. Dazu gehören zum Beispiel Seminare, Kurse, Trainings, Workshops und Fortbildungen, die der beruflichen, politischen Weiterbildung dienen.

Die besuchte Veranstaltung muss nach dem Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz (BFG) anerkannt sein.

Beispiele für mögliche Bildungsurlaube sind Sprachkurse, Managementseminare oder Kurse zur Persönlichkeitsentwicklung.

Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die Anerkennung der konkreten Bildungsveranstaltung als Bildungsurlaub zu informieren, um sicherzustellen, dass sie den entsprechenden Kriterien entspricht.

Wie kann der Bildungsurlaub beantragt werden? In drei Schritten einfach zum Bildungsurlaub

  1. Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Rheinland-Pfalz anerkannt ist.
  2. Unter „Arbeitgeberunterlagen“ finden Sie das vorgefertigten Dokument für Ihren Arbeitgeber. Einfach ausdrucken, ausfüllen und dem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Beantragen Sie den Bildungsurlaub rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber.  Beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten oder Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gelten können.
  4. Bildungsurlaub genießen.

Darf der Arbeitgeber ablehnen?

Ja, in Rheinland-Pfalz darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Gemäß dem Rheinlandpfälzischem Bildungsurlaubsgesetz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Beschäftigungsverhältnis stehen, einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen Anspruch zu gewähren, sofern der Bildungsurlaub rechtzeitig beantragt und die Voraussetzungen erfüllt werden.

Jedoch müssen in dem  Betrieb mindestens fünf Beschäftigte arbeiten und der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.

Es ist ratsam, sich über die konkreten Regelungen des Bildungsurlaubsgesetzes zu informieren.

Wer zahlt die Kosten?

Die Kosten für den Bildungsurlaub, wie beispielsweise die Teilnahmegebühren für Seminare oder Kurse, werden in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen. Der Arbeitgeber ist in der Regel nicht verpflichtet, die Kosten für den Bildungsurlaub zu übernehmen.

Allerdings kann es in einigen Fällen indirekte Unterstützung geben. Einige Arbeitgeber bieten beispielsweise eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Bildungsurlaubs als freiwillige Leistung an. Zudem können die Seminarkosten unter bestimmten Umständen als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden, wodurch sich indirekt eine finanzielle Entlastung ergeben kann.

Es ist ratsam, die konkreten Regelungen und Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu besprechen und gegebenenfalls auch steuerliche Aspekte mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin zu klären.

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in den entsprechenden Bundesländern haben wir für Sie zusammengestellt.

Vorträge Live erleben

Sehen Sie sich Live-Mitschnitte aus unseren Seminaren an.

Sie haben sich erfolgreich angemeldet.