06251 780 686 info@biek-ausbildung.de

Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Arbeitszeit gemäß dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung: https://mastd.rlp.de/themen/weiterbildung/bildungsfreistellung

Der Bildungsurlaub wird in Rheinland-Pfalz auch Bildungsfreistellung genannt. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen:

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz?

Anspruch auf eine Bildungsfreistellung in diesem Bundesland haben Beschäftigte, Auszubildende, Beamt*innen und Richter*innen, die ihren Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz haben.

Um die Bildungsfreistellung zu beantragen, müssen zwei Voraussetzung erfüllt sein: Das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen und das Unternehmen muss mindestens fünf Beschäftigte haben.

Hat ein Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter brauchen Vorgesetzte den Beschäftigten keinen Bildungsurlaub gewähren, können das aber dennoch aus Kulanzgründen machen.

Wie sieht der Anspruch auf Bildungsfreistellung Rheinland-Pfalz aus? Wie viele Tage können mir gewährt werden?

Der Anspruch auf Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz beläuft sich bei Vollzeitbeschäftigten auf zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, jeweils beginnend mit einem ungeraden Kalenderjahr. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.

Startet das Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr, beläuft sich der Anspruch auf Bildungsfreistellung in diesem Kalenderjahr auf fünf Arbeitstage.

Für Auszubildende beträgt der Anspruch fünf Tage im Ausbildungsjahr.

Welche Kurse darf ich besuchen?

Für die Bildungsfreistellung Rheinland-Pfalz dürfen Weiterbildungen, Seminare oder Kurse besucht werden, die der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung oder deren Verbindung dienen. Diese Seminare sind nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt und schließen auch die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und Orientierungswissen ein. Daher gehören auch Kurse zur Stressbewältigung (worunter auch Yoga- oder Qigong-Kurse fallen) oder ein Resilienztraining dazu.

Eine Ausnahme gibt es für Auszubildende: Diese dürfen ihren Anspruch nicht für Seminare der beruflichen Weiterbildung geltend machen, sondern nur für Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.

Wo darf der Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz stattfinden?

Hier gibt es keinerlei Beschränkungen. Der Bildungsurlaub darf entweder in Rheinland-Pfalz selber stattfinden, in den anderen Bundesländern oder auch im Ausland.

Kann Bildungsurlaub auch als Online-Seminar genehmigt werden?

Das muss leider ganz klar verneint werden, da das rheinland-pfälzische Bildungsfreistellungsgesetz Bildungsurlaub als Online-Format nicht mehr vorsieht.

Welche Formalitäten und Termine müssen für den Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz eingehalten werden?

Der Antrag sollte so frühzeitig wie möglich, jedoch spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Im Antrag muss nachgewiesen werden, dass die Veranstaltung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt ist. Außerdem müssen Informationen über Inhalt und Zeitraum sowie der Name des Veranstalters angegeben werden.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss dieser durch eine Bescheinigung nachzuweisen.

Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub auch ablehnen?

Ja, der Arbeitgeber darf den Antrag auch ablehnen, wobei der Betriebs- oder Personalrat bei der Entscheidung beteiligt sein muss. Gründe für die Ablehnung können beispielsweise wichtige betriebliche oder dienstlichen Belangen sein. Eine Ablehnung ist außerdem nur einmalig zulässig.

Sollte der Arbeitgeber gezwungen sein, die Bildungsfreistellung abzulehnen, so ist diese Entscheidung so früh wie möglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin schriftlich mitzuteilen. In so einem Fall wird der Anspruch auf Bildungsfreistellung auf den nächsten Zweijahreszeitraum übertragen und darf dann nicht erneut abgelehnt werden.

Wie beantrage ich bei Ihnen Bildungsurlaub?

Das geht ganz einfach:

  1. Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Rheinland-Pfalz anerkannt ist. Diese Information finden Sie beim jeweiligen Seminar unter dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ unter dem Punkt „In welchen Bundesländern ist dieses Seminar anerkannt?“
  2. In dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ finden Sie außerdem den Punkt „Arbeitgeberunterlagen“, den Sie einfach mittels des kleinen Plus-Zeichens öffnen können. Dort hinterlegt ist ein vorgefertigtes Dokument, welches Sie herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.
  3. Beachten Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs unbedingt die entsprechenden Vorlaufzeiten und die jeweiligen Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Rheinland-Pfalz gelten.

In diesem Video erklären wir nochmal, wie die Beantragung bei uns funktioniert:

Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf: https://www.biek-ausbildung.de/kontakt/

Vorträge Live erleben

Sehen Sie sich Live-Mitschnitte aus unseren Seminaren an.

Sie haben sich erfolgreich angemeldet.