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Bildungsurlaub Saarland

Im Saarland haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Betriebsgröße oder der Arbeitszeit gemäß dem saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Weitere Informationen zum Bildungsurlaub im Saarland finden Sie auf der Website des Ministeriums für Bildung und Kultur: https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/weiterbildung/bildungsfreistellung/wichtige-regelungen/bildungfreistellung-wichtigeregelungen.html

Der Bildungsurlaub wird im Saarland auch Bildungsfreistellung genannt. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen:

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub im Saarland?

Anspruch auf eine Bildungsfreistellung haben alle Beschäftigte (Arbeiter, Angestellte), Beamte und Richter sowie Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Saarland liegt.

Um die Bildungsfreistellung zu beantragen, muss nur eine Voraussetzung erfüllt sein: Das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis muss seit mindestens zwölf Monaten bestehen.

Wie sieht der Anspruch auf Bildungsfreistellung Saarland aus? Wie viele Tage können mir gewährt werden?

Der Anspruch auf Bildungsurlaub Saarland beläuft sich auf maximal sechs Tage im Jahr, wobei die oder der Beschäftigte ab dem dritten Tag zusätzlich im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit einbringen muss.

Wichtig: Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf entgeltliche Freistellung von bis zu sechs (Teilzeit-)Arbeitstagen.

Darf ich meinen Anspruch auf Bildungsurlaub auch in das Folgejahr mitnehmen?

Ja, mit Zustimmung des Arbeitgebers kann der Freistellungsanspruch in das Folgejahr übertragen werden, damit der Beschäftigte an einer längeren Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen kann.

Welche Kurse darf ich besuchen?

Für den Bildungsurlaub Saarland dürfen Weiterbildungen, Seminare oder Kurse besucht werden, die der politischen und beruflichen Weiterbildung oder der Weiterbildung im Ehrenamt dienen. Berufliche Weiterbildungen sind unter anderem auch Kurse zur Stressbewältigung (worunter auch Yoga- oder Qigong-Kurse fallen) oder Resilienztraining.

Achtung: Maßnahmen der beruflichen Erstausbildung, Umschulung oder der Allgemeinbildung, betriebliche Weiterbildung und Fortbildungen des Öffentlichen Dienstes erfüllen nicht die Bestimmungen zur Freistellung!

Wo darf der Bildungsurlaub Saarland stattfinden?

Hier gibt es keinerlei Beschränkungen. Der Bildungsurlaub darf entweder im Saarland selber stattfinden, in den anderen Bundesländern oder auch im Ausland.

Kann Bildungsurlaub auch als Online-Seminar genehmigt werden?

Das saarländische Bildungsfreistellungsgesetz schließt Online-Kurse nicht von vorneherein aus. Allerdings muss sichergestellt sein, dass der Veranstalter die Teilnahme kontrollieren und damit nachweisen kann, zum Beispiel mittels einer Video-Beteiligung der Teilnehmer.

Welche Formalitäten und Termine müssen für den Bildungsurlaub Saarland eingehalten werden?

Der Antrag sollte so frühzeitig wie möglich, jedoch spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Der Arbeitgeber muss dann spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Rückmeldung geben.

Auf Verlangen des Arbeitgebers hat der oder die Beschäftigte seine*ihre Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung nachzuweisen.

Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub auch ablehnen?

Ja, der Arbeitgeber darf den Antrag auch ablehnen, wenn die vom Arbeitnehmer gewünschte Weiterbildung als nicht freistellungsfähig belegt werden kann, zwingende betriebliche oder dienstliche Belange der Freistellung entgegenstehen oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter dem Bildungsurlaub entgegenstehen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen.

Außerdem kann der Antrag abgelehnt werden, wenn in Betrieben mit maximal 100 Beschäftigten die Gesamtzahl der bereits im laufenden Kalenderjahr gewährten entgeltlichen Freistellungstage die Zahl ihrer Beschäftigten, die am 30. April des Jahres Anspruch auf Freistellung geltend machen konnten, erreicht hat.

In Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten kann eine Freistellung zudem abgelehnt werden, wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin im laufenden Kalenderjahr bereits mindestens drei Tage pro Beschäftigtem in Form der betrieblichen Weiterbildung aufgewendet hat.

Sollte der Arbeitgeber gezwungen sein, die Bildungsfreistellung abzulehnen, so ist diese Entscheidung so früh wie möglich, spätestens jedoch zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich und mit Begründung der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer mitzuteilen. Der Anspruch wird in so einem Fall auf einen späteren Termin übertragen oder – falls eine passende Weiterbildung im laufenden Jahr nicht mehr möglich ist – auf das darauffolgende Jahr.

Wie beantrage ich bei Ihnen Bildungsurlaub?

Das geht ganz einfach:

  1. Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die im Saarland anerkannt ist. Diese Information finden Sie beim jeweiligen Seminar unter dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ unter dem Punkt „In welchen Bundesländern ist dieses Seminar anerkannt?“
  2. In dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ finden Sie außerdem den Punkt „Arbeitgeberunterlagen“, den Sie einfach mittels des kleinen Plus-Zeichens öffnen können. Dort hinterlegt ist ein vorgefertigtes Dokument, welches Sie herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.
  3. Beachten Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs unbedingt die entsprechenden Vorlaufzeiten und die jeweiligen Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Saarland gelten.

In diesem Video erklären wir nochmal, wie die Beantragung bei uns funktioniert:

Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf: https://www.biek-ausbildung.de/kontakt/

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