Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt
Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt
- Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt?
- Wie sieht der Anspruch vom Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt aus?
- Darf ich meinen Anspruch in das Folgejahr mitnehmen?
- Welche Kurse darf ich besuchen?
- Wo darf der Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt stattfinden?
- Kann ein Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt auch als Online-Seminar genehmigt werden?
- Welche Formalitäten und Termine müssen eingehalten werden?
- Darf der Arbeitgeber auch ablehnen?
- Wie beantrage ich bei Ihnen Bildungsurlaub?
In Sachsen-Anhalt haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Arbeitszeit gemäß des Bildungsfreistellungsgesetz LSA (BiFreistG) grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Website des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kommunales-ordnung-verbraucherschutz-migration/landesamt-zur-regelung-offener-vermoegensfragen-2-sed-unrechtsbereinigungsgesetz-integration-bildung-ausbildungsfoerderung/bildung-bafoeg/bildungsfreistellung/bildungsfreistellung/page
Der Bildungsurlaub wird in Sachsen-Anhalt auch Bildungsfreistellung genannt. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen:
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt?
Anspruch auf Bildungsfreistellung Sachsen-Anhalt haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz in diesem Bundesland haben, ebenso Auszubildende.
Achtung: Das Bildungsfreistellungsgesetz LSA gilt nicht für Beamte, Richter, Soldaten oder Zivildienstleistende. Bei diesen Berufsgruppen gelten besondere Regelungen nach § 15 Nr. 4 i.V.m. § 16 Abs. 1 der Urlaubsverordnung LSA.
Um den Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt zu beantragen, müssen zwei Voraussetzung erfüllt sein: Das Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen und das Unternehmen muss am 30. April des Jahres mindestes fünf Beschäftigte haben.
Hat ein Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter brauchen Vorgesetzte den Beschäftigten keinen Bildungsurlaub zu gewähren, können das aber dennoch aus Kulanzgründen machen.
Wie sieht der Anspruch vom Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt aus? Wie viele Tage können mir gewährt werden?
Vollzeitbeschäftigte können fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr beantragen. Arbeitet der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin regelmäßig an mehr oder an weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche, so verlängert oder vermindert sich der Anspruch entsprechend.
Darf ich meinen Anspruch auf Bildungsurlaub auch in das Folgejahr mitnehmen?
Ja, mit Zustimmung des Arbeitgebers kann der Freistellungsanspruch in das Folgejahr übertragen und so unter Umständen auch auf zehn Tage erhöht werden, um an einer längeren Bildungsmaßnahme teilzunehmen.
Welche Kurse darf ich besuchen?
Für den Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt dürfen Weiterbildungen, Seminare oder Kurse besucht werden, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und vom Landesverwaltungsamt anerkannt worden sind. Dazu zählen beispielsweise auch Seminare zur Stressbewältigung (worunter auch Yoga- oder Qigong-Kurse fallen) oder ein Resilienztraining.
Wo darf der Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt stattfinden?
Hier gibt es keinerlei Beschränkungen. Der Bildungsurlaub darf entweder in Sachsen-Anhalt selber stattfinden, in den anderen Bundesländern oder auch im Ausland.
Kann ein Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt auch als Online-Seminar genehmigt werden?
Ja, der Bildungsurlaub kann auch online stattfinden, sofern die ordnungsgemäße Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter nachgewiesen werden kann.
Welche Formalitäten und Termine müssen für die Bildungsfreistellung Sachsen-Anhalt eingehalten werden?
Der Antrag sollte vom Arbeitnehmer so früh wie möglich, spätestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden. Außerdem beizufügen sind der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung und Informationen über Inhalt, Zeitraum und der durchführenden Einrichtung.
Arbeitnehmer haben dem Arbeitgeber die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme nach deren Abschluss außerdem nachzuweisen.
Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub auch ablehnen?
Ja, der Arbeitgeber darf den Antrag auch ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder genehmigte Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer dem entgegenstehen.
Außerdem darf die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die beantragte Bildungsfreistellung ablehnen, wenn die Gesamtzahl der Arbeitstage, die im laufenden Kalenderjahr für Bildungsfreistellungen nach diesem Gesetz in Anspruch genommen worden sind, die Zahl der am 30. April des laufenden Jahres Beschäftigten erreicht hat.
Die Ablehnung ist der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer unverzüglich, in der Regel drei Wochen, aber spätestens drei Arbeitstage vor Beginn der Bildungsveranstaltung, unter Darlegung der Gründe, schriftlich mitzuteilen.
Wie beantrage ich bei Ihnen Bildungsurlaub?
Das geht ganz einfach:
- Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Sachsen-Anhalt anerkannt ist. Diese Information finden Sie beim jeweiligen Seminar unter dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ unter dem Punkt „In welchen Bundesländern ist dieses Seminar anerkannt?“
- In dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ finden Sie außerdem den Punkt „Arbeitgeberunterlagen“, den Sie einfach mittels des kleinen Plus-Zeichens öffnen können. Dort hinterlegt ist ein vorgefertigtes Dokument, welches Sie herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.
- Beachten Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs unbedingt die entsprechenden Vorlaufzeiten und die jeweiligen Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Sachsen-Anhalt gelten.
In diesem Video erklären wir nochmal, wie die Beantragung bei uns funktioniert:
Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf: https://www.biek-ausbildung.de/kontakt/