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Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt

Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt: Alles was für den Bildungsurlaub wichtig ist

Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt – hier erhalten Sie alle Informationen zum Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt. Wir informieren Sie über:

  • haben Sie Anspruch auf den Bildungsurlaub?
  • wie können Sie den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen?
  • welche Angebote bzw. Kurse dürfen gebucht werden?
  • wie finden Sie das richtige Seminar?
  • unter welchen Umständen darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?

Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Bildungsurlaub Sachsen-Anhalt: Kurzübersicht

Was ist Bildungsurlaub?

Neben dem regulären Erholungsurlaub haben Arbeitnehmer einen gesetzlich verankerten Anspruch auf jährlichen Bildungsurlaub, währenddessen ihnen ihr Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt wird.

Wer hat Anspruch?

  • Arbeitnehmende mit Tätigkeitsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt
  • Auszubildende
  • Keine Beamten, Richter oder Zivildienstleistende. Für diese Personengruppen gelten besondere Regelungen.

Um in Sachsen-Anhalt Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben, ist es eine Voraussetzung, dass man mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis steht.

Wie viel Anspruch habe ich?

Bei Vollbeschäftigung: 5 Tage pro Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)

Was darf ich buchen?

Weiterbildungen, Seminare oder Kurse, die der beruflichen Weiterbildung dienen und es einen Thematischen Zusammenhang mit der Beschäftigung gibt.

Veranstaltungsort

Der Bildungsurlaub darf in Sachsen-Anhalt, in anderen Bundesländern.

Wo ist der Bildungsurlaub gesetzlich geregelt?

Im Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Sachen-Anhalt ist der Anspruch auf Bildungsurlaub verankert.

Formalitäten und Termine

Die Antragsstellung muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer/in gestellt werden.

Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?

Bei dringenden betrieblichen Erfordernissen. Der Arbeitgeber hat ein Mitspracherecht bei der Genehmigung von Sonderurlaub, wenn dringende Betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Landes Sachsen-Anhalts.

Was ist Bildungsurlaub?

In Sachsen-Anhalt haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Gemäß dem  Bildungsfreistellungsgesetz haben alle Beschäftigten, unabhängig von ihrer Betriebsgröße oder Arbeitszeit, das Recht auf Bildungsurlaub.

Der Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt kann für die berufliche Weiterbildung genutzt werden. Die Weiterbildung mus einen Bezug zu dem Beschäftigtenverhältnis haben.  Die genauen Voraussetzungen und Regelungen für den Bildungsurlaub können jedoch je nach Art der Bildungsmaßnahme variieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Bildungsurlaub rechtzeitig gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen müssen und dass die Bildungsveranstaltung anerkannt sein muss. Es empfiehlt sich, die konkreten Regelungen des  Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes Sachen-Anhalt zu prüfen oder sich bei der zuständigen Behörde nach den genauen Bestimmungen zu erkundigen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

ZDF Sendung WISO vom 20.03.2023
Quelle: ZDF-Mediathek

In Sachsen-Anhalt haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Beschäftigungsverhältnis stehen, einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Die Betriebsgröße oder die Arbeitszeit spielen dabei keine Rolle.

Wie viel Tage Anspruch auf Bildungsurlaub?

In Sachsen-Anhalt haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf insgesamt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Diese fünf Tage können in der Regel zusammenhängend oder aufgeteilt genommen werden, je nach den Bedürfnissen und Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Welche Bildungsurlaube dürfen gebucht werden?

In Sachsen-Anhalt können verschiedene Arten von Bildungsveranstaltungen für den Bildungsurlaub gebucht werden. Dazu gehören zum Beispiel Seminare, Kurse, Trainings, Workshops und Fortbildungen, die der beruflichen  Weiterbildung dienen. Die genauen Themen und Inhalte können vielfältig sein, solange sie den Bildungszielen und -anforderungen des  Bildungsfreistellungsgesetzes des Landes Sachen-Anhalt entsprechen. Beispiele für mögliche Bildungsurlaube sind Sprachkurse, Managementseminare, Trainings oder Kurse zur Persönlichkeitsentwicklung.

In Sachen-Anhalt mus für den Bildungsurlaub ein beruflicher Zusammenhang zwischen der Weiterbildung und der aktuell ausgeübtnen beruflichen Tätigkeit bestehen.

Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die Anerkennung der konkreten Bildungsveranstaltung als Bildungsurlaub zu informieren, um sicherzustellen, dass sie den entsprechenden Kriterien entspricht.

Wie kann der Bildungsurlaub beantragt werden? In drei Schritten einfach zum Bildungsurlaub

  1. Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Sachsen-Anhalt anerkannt ist.
  2. Unter „Arbeitgeberunterlagen“ finden Sie das vorgefertigten Dokument für Ihren Arbeitgeber. Einfach ausdrucken, ausfüllen und dem Arbeitgeber vorlegen.
  3. Beantragen Sie den Bildungsurlaub rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber. Beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten oder Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gelten können.
  4. Bildungsurlaub genießen.

Darf der Arbeitgeber ablehnen?

Ja, in Sachsen-Anhalt darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gemäß dem sächsichen Bildungsfreistellungsgesetz (Bildungsurlaub) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Beschäftigungsverhältnis stehen, einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen Anspruch zu gewähren, sofern der Bildungsurlaub rechtzeitig beantragt und die Voraussetzungen erfüllt werden.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen kann, wie zum Beispiel in Fällen von dringenden betrieblichen Belangen oder wenn der Arbeitnehmer die Anzeigepflicht nicht erfüllt hat. Die Weiterbildung mus im Rahmen der beruflichen Tätigkeit sein. Diese Ausnahmen müssen jedoch im Einklang mit den Bestimmungen des sächsichen Bildungsurlaubsgesetzes stehen.

Es ist ratsam, sich über die konkreten Regelungen des Bildungsfreistellungsgesetzes zu informieren und bei Unklarheiten oder Streitfällen gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Wer zahlt die Kosten?

Die Kosten für den Bildungsurlaub, wie beispielsweise die Teilnahmegebühren für Seminare oder Kurse, werden in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen. Der Arbeitgeber ist in der Regel nicht verpflichtet, die Kosten für den Bildungsurlaub zu übernehmen.

Allerdings kann es in einigen Fällen indirekte Unterstützung geben. Einige Arbeitgeber bieten beispielsweise eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Bildungsurlaubs als freiwillige Leistung an. Zudem können die Seminarkosten unter bestimmten Umständen als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden, wodurch sich indirekt eine finanzielle Entlastung ergeben kann.

Es ist ratsam, die konkreten Regelungen und Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu besprechen und gegebenenfalls auch steuerliche Aspekte mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin zu klären.

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in den entsprechenden Bundesländern haben wir für Sie zusammengestellt.

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