Bildungsurlaub Schleswig-Holstein
Bildungsurlaub Schleswig-Holstein
- Kurzübersicht
- Was ist Bildungsurlaub?
- Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
- Wie viel Tage Anspruch auf Bildungsurlaub?
- Welche Bildungsurlaube dürfen gebucht werden?
- Wie kann der Bildungsurlaub beantragt werden? In drei Schritten einfach zum Bildungsurlaub
- Darf der Arbeitgeber ablehnen?
- Wer zahlt die Kosten?
Bildungsurlaub Schleswig-Holstein: Alles was für den Bildungsurlaub wichtig ist
Bildungsurlaub Schleswig-Holstein – hier erhalten Sie alle Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein. Wir informieren Sie über:
- haben Sie Anspruch auf den Bildungsurlaub?
- wie können Sie den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen?
- welche Angebote bzw. Kurse dürfen gebucht werden?
- wie finden Sie das richtige Seminar?
- unter welchen Umständen darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?
Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Bildungsurlaub Schleswig-Holstein: Kurzübersicht
Was ist Bildungsurlaub?
Neben dem regulären Erholungsurlaub haben Arbeitnehmer einen gesetzlich verankerten Anspruch auf jährlichen Bildungsurlaub, währenddessen ihnen ihr Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt wird.
Wer hat Anspruch?
- Arbeitnehmende mit Tätigkeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein
- Auszubildende
- Keine Beamte
Um in Schleswig-Holstein Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben, ist es eine Voraussetzung, dass man mindestens 6 Monate im Beschäftigungsverhältnis steht.
Wie viel Anspruch habe ich?
Bei Vollbeschäftigung: 5 Tage pro Jahr (angepasster Anspruch bei Teilzeit)
Eine Zusammenfassung für zwei Jahre für längere Seminar ist auf Antrag möglich.
Der Anspruch kann sich auf 6 Tage pro Jahr erhöhen, wenn viel in Wechselschichten gearbeitet wird.
Auszubildende: 5 Tage
Was darf ich buchen?
Weiterbildungen, Seminare oder Kurse, die der persönlichen, beruflichen oder politischen Bildung dienen. Auf eine Qualifizierung für die Ausübung eines Ehrenamtes ist möglich. Hierzu zählen z.B. Yoga-Kurse, Entspannungsseminare, Kommunikationsseminare, Sprachkurse uv.m
Veranstaltungsort
Der Bildungsurlaub darf in Schleswig-Holstein, in anderen Bundesländern und auch im Ausland stattfinden.
Wo ist der Bildungsurlaub gesetzlich geregelt?
Im Bildungsfreistellungsgesetz (oft als Bildungsurlaubsgesetz bezeichnet) ist der Anspruch auf Bildungsurlaub verankert.
Formalitäten und Termine
Die Antragsstellung muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Arbeitnehmer/in gestellt werden.
Wann darf mein Antrag abgelehnt werden?
Bei dringenden betrieblichen Erfordernissen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landes Schleswig-Holsteins.
Unsere Bildungsurlaub Angebote in Schleswig-Holstein
Was ist Bildungsurlaub?
In Schleswig-Holstein haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Gemäß dem schleswig-holsteinischen Bildungsfreistellungsgesetzes haben alle Beschäftigten, unabhängig von ihrer Betriebsgröße oder Arbeitszeit, das Recht auf Bildungsurlaub. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer in Vollzeit als auch in Teilzeit.
Der Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein kann für verschiedene Bildungsmaßnahmen genutzt werden, wie zum Beispiel Weiterbildungen, Seminare oder Kurse, die der persönlichen, beruflichen oder politischen Bildung dienen. Ebenfalls kann der Bildungsurlaub zur Qualifizierung zur Ausübung eines Ehrenamtes genutzt werdeb. Die genauen Voraussetzungen und Regelungen für den Bildungsurlaub können jedoch je nach Art der Bildungsmaßnahme variieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Bildungsurlaub rechtzeitig gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen müssen und dass die Bildungsveranstaltung anerkannt sein muss. Es empfiehlt sich, die konkreten Regelungen des Bildungsurlaubs in Schleswig-Holstein zu prüfen oder sich bei der zuständigen Behörde oder nach den genauen Bestimmungen zu erkundigen.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
ZDF Sendung WISO vom 20.03.2023
Quelle: ZDF-Mediathek
In Schleswig-Holstein haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Beschäftigungsverhältnis stehen, einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Die Betriebsgröße oder die Arbeitszeit spielen dabei keine Rolle.
Wie viel Tage Anspruch auf Bildungsurlaub?
In Schleswig-Holstein haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf insgesamt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Diese fünf Tage können in der Regel zusammenhängend oder aufgeteilt genommen werden, je nach den Bedürfnissen und Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Welche Bildungsurlaube dürfen gebucht werden?
In Schleswig-Holstein können verschiedene Arten von Bildungsveranstaltungen für den Bildungsurlaub gebucht werden. Dazu gehören zum Beispiel Seminare, Kurse, Trainings, Workshops und Fortbildungen, die der beruflichen, politischen oder allgemeinen Weiterbildung dienen. Die genauen Themen und Inhalte können vielfältig sein, solange sie den Bildungszielen und -anforderungen des Weiterbildungsgesetzes in Schleswig-Holstein entsprechen. Beispiele für mögliche Bildungsurlaube sind Sprachkurse, Managementseminare, Trainings oder Kurse zur Persönlichkeitsentwicklung. Auch Kurse zur Ausübung eines Ehrenamtes sind möglich.
Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die Anerkennung der konkreten Bildungsveranstaltung als Bildungsurlaub zu informieren, um sicherzustellen, dass sie den entsprechenden Kriterien entspricht.
Weitere Informationen bietet das Infoblatt „5 Schritte zur Bildungsfreistellung“ und die häufig gestellten Fragen
Wie kann der Bildungsurlaub beantragt werden? In drei Schritten einfach zum Bildungsurlaub
- Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Schleswig-Holstein anerkannt ist.
- Unter „Arbeitgeberunterlagen“ finden Sie das vorgefertigten Dokument für Ihren Arbeitgeber. Einfach ausdrucken, ausfüllen und dem Arbeitgeber vorlegen.
- Beantragen Sie den Bildungsurlaub rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber. Beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten oder Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gelten können.
- Bildungsurlaub genießen.
Darf der Arbeitgeber ablehnen?
Ja, in Schleswig-Holstein darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Gemäß dem Schleswig-Hosteinischen Bildungsfreistellungsgesetz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Beschäftigungsverhältnis stehen, einen rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen Anspruch zu gewähren, sofern der Bildungsurlaub rechtzeitig beantragt und die Voraussetzungen erfüllt werden.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen kann, wie zum Beispiel in Fällen von dringenden betrieblichen Belangen oder wenn der Arbeitnehmer die Anzeigepflicht nicht erfüllt hat. Diese Ausnahmen müssen jedoch im Einklang mit den Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes (WBG) in Schleswig-Holstein stehen.
Es ist ratsam, sich über die konkreten Regelungen des Gesetzes zu informieren und bei Unklarheiten oder Streitfällen gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen
Wer zahlt die Kosten?
Die Kosten für den Bildungsurlaub, wie beispielsweise die Teilnahmegebühren für Seminare oder Kurse, werden in der Regel vom Teilnehmenden selbst getragen. Der Arbeitgeber ist in der Regel nicht verpflichtet, die Kosten für den Bildungsurlaub zu übernehmen.
Allerdings kann es in einigen Fällen indirekte Unterstützung geben. Einige Arbeitgeber bieten beispielsweise eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Bildungsurlaubs als freiwillige Leistung an. Zudem können die Seminarkosten unter bestimmten Umständen als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden, wodurch sich indirekt eine finanzielle Entlastung ergeben kann.
Es ist ratsam, die konkreten Regelungen und Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu besprechen und gegebenenfalls auch steuerliche Aspekte mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin zu klären.
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in den entsprechenden Bundesländern haben wir für Sie zusammengestellt.