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Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Betriebsgröße oder der Arbeitszeit gemäß des Weiterbildungsgesetzes Schleswig-Holstein (WBG) grundsätzlich einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Website des Bundeslandes: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/bildungsfreistellung_bildungsurlaub/Bildungsurlaub_was_wissen.html?nn=e07c8940-a6f4-4cf9-a0a7-a66f469f432f

Der Bildungsurlaub wird in Schleswig-Holstein auch Bildungsfreistellung genannt. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen:

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein?

Anspruch auf Bildungsurlaub Schleswig-Holstein haben alle Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Schleswig-Holstein haben. Darunter fallen Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Richterinnen und Richter des Landes sowie Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen.

Achtung: Beamtinnen und Beamte des Bundes sowie Soldaten und Zivildienstleistende haben keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung nach dem WBG. Für diesen Personenkreis gelten Sonderregelungen des Bundes.

Um in Schleswig-Holstein Bildungsurlaub zu beantragen, muss nur eine Voraussetzung erfüllt sein: Das Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Wie sieht der Anspruch vom Bildungsurlaub Schleswig-Holstein aus? Wie viele Tage können mir gewährt werden?

Alle Beschäftigte haben das Anrecht auf eine einwöchigen Weiterbildungsveranstaltung. Daher beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage in einem Kalenderjahr. Dieser Anspruch verringert sich, wenn regelmäßig an weniger als fünf Arbeitstagen in der Woche gearbeitet wird. Wird regelmäßig mehr gearbeitet oder aber in Wechselschicht, kann sich der Anspruch auf sechs Tage erhöhen.

Darf ich meinen Anspruch auf Bildungsfreistellung auch in das Folgejahr mitnehmen?

Ja, es besteht die Möglichkeit den Freistellungsanspruch des vorangegangenen Jahres mit dem des laufenden Kalenderjahres zu verbinden, was als Verblockung bezeichnet wird. Das ist nur möglich, wenn der Freistellungsanspruch im laufenden Jahr noch nicht verbraucht wurde und es sich bei dem gewünschten Seminar außerdem um eine Veranstaltung handelt, welche als eine Einheit einen längeren Zeitraum als eine Woche umfasst. Zudem muss das Verblocken vor dem 30. September des laufenden Jahres beim Arbeitgeber angemeldet werden.

Welche Kurse darf ich besuchen?

Für den Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein dürfen Weiterbildungen, Seminare oder Kurse besucht werden, die der allgemeinen, politischen, kulturellen oder beruflichen Weiterbildung dienen oder der Qualifizierung für ein ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement. Außerdem muss die Veranstaltung von der dafür zuständigen Behörde, der Investitionsbank Schleswig-Holstein, staatlich anerkannt worden sein.

Zur allgemeinen oder beruflichen Weiterbildung gehören zum Beispiel auch Seminare zur Stressbewältigung (worunter auch Yoga- oder Qigong-Kurse fallen) oder ein Resilienztraining.

Wo darf der Bildungsurlaub Schleswig-Holstein stattfinden?

Hier gibt es keinerlei Beschränkungen. Der Bildungsurlaub darf entweder in Schleswig-Holstein selber stattfinden, in den anderen Bundesländern oder auch im Ausland.

Kann in Schleswig-Holstein Bildungsurlaub auch als Online-Seminar genehmigt werden?

Ja, seit August 2021 kann in Schleswig-Holstein Bildungsurlaub nicht nur für Veranstaltungen in Präsenz, sondern auch für Online- und Hybridveranstaltungen in Anspruch genommen werden.

Welche Formalitäten und Termine müssen für die Bildungsfreistellung eingehalten werden?

Der Antrag sollte vom Arbeitnehmer im beiderseitigen Interesse so früh wie möglich dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden, spätestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung. Dabei ist – am besten durch eine Kopie des Anerkennungsbescheides – auf die staatliche Anerkennung als Bildungsfreistellungsveranstaltung hinzuweisen.

Arbeitnehmer haben dem Arbeitgeber zudem die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme nach deren Abschluss nachzuweisen.

Darf der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub auch ablehnen?

Ja, der Arbeitgeber darf den Antrag auch ablehnen, wenn betriebliche beziehungsweise dienstliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben, dem entgegenstehen. Dabei ist der Betriebs- oder Personalrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz beziehungsweise dem Mitbestimmungsgesetz zu beteiligen. Die Ablehnung muss dann unverzüglich schriftlich und unter Angabe von Gründen dem Arbeitnehmer mitgeteilt werden.

Wichtig: Bei einer Ablehnung verfällt der Anspruch auf Bildungsfreistellung natürlich nicht. Wenn die Freistellung für das laufende Kalenderjahr abgelehnt wurde, ist der Anspruch auf das folgende Jahr zu übertragen, ohne dass dann eine erneute Ablehnung stattfinden kann.

Wie beantrage ich bei Ihnen Bildungsurlaub?

Das geht ganz einfach:

  1. Wählen Sie eine Bildungsveranstaltung auf unserer Seite aus, die in Schleswig-Holstein anerkannt ist. Diese Information finden Sie beim jeweiligen Seminar unter dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ unter dem Punkt „In welchen Bundesländern ist dieses Seminar anerkannt?“
  2. In dem Abschnitt „Allgemeine Informationen zum Seminar…“ finden Sie außerdem den Punkt „Arbeitgeberunterlagen“, den Sie einfach mittels des kleinen Plus-Zeichens öffnen können. Dort hinterlegt ist ein vorgefertigtes Dokument, welches Sie herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.
  3. Beachten Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs unbedingt die entsprechenden Vorlaufzeiten und die jeweiligen Fristen, die in Ihrem Unternehmen oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Schleswig-Holstein gelten.

In diesem Video erklären wir nochmal, wie die Beantragung bei uns funktioniert:

Falls Sie noch weitere Fragen zum Bildungsurlaub haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf: https://www.biek-ausbildung.de/kontakt/

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